Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass der Planung: Planungsanlass der 2. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Osternienburger Land ist das konkrete Bauvorhaben der Firma SWB-W Solar GmbH & Co.KG aus 06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Röhrenstraße 75, südlich der Bahntrasse ‚Köthen - Dessau‘ in der Gemarkung Reppichau eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens vorbereitet. Für die Belange des Umweltschutzes wird nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und mittels Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land ist im vorgesehenen Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um die Umsetzung des Planungsziels vorzubereiten und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau.
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung: Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land befindet sich
| ● | südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau |
| ● | südlich der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘ |
| ● | nordöstlich der Hühnerfarm Rosefeld |
im Ortsteil Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5 ha.
Die Fläche stellt überwiegend ein ehemaliges Kiesabbaugebiet dar und ist deshalb als Konversionsfläche einzustufen.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Verfahren: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Diese frühzeitige Beteiligung wird im Amtsblatt der Gemeinde Osternienburger Land und auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land: www.osternienburgerland.de unter der Rubrik: Bauleitplanung zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Osternienburger Land, 26.01.2023