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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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OL Bekanntmachung

über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Begründung: Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens der Gemeinde Osternienburger Land ist das konkrete Bauvorhaben der Firma SWB-W Solar GmbH & Co.KG aus 06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Röhrenstraße 75, südlich der Bahntrasse ‚Köthen - Dessau‘ in der Gemarkung Reppichau eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens geschaffen werden. Für die Belange des Umweltschutzes wird nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und mittels Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Insbesondere sind folgende Belange zu berücksichtigen:

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die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur energetischen Nutzung

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die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ sowie den erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen

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die Erfüllung der Bedingungen und Kriterien gemäß EEG

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die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz

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die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

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die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes

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die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.

Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.

Geltungsbereich des B-Planes: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau befindet sich

südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau

südlich der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘

nordöstlich der Hühnerfarm Rosefeld

im Ortsteil Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5 ha und umfasst die Flurstücke: 61/1 tlw., 62, 64/1, 65/1, 66/1, 67/4, 69/4, 1075, 1077, 1080, 1082, 1085, 1088, 1091, 1093, 1095 der Flur 4 der Gemarkung Reppichau.

Die Fläche stellt überwiegend ein ehemaliges Kiesabbaugebiet dar und ist deshalb als Konversionsfläche einzustufen.

Die Erschließung der Freiflächenanlage erfolgt über vorhandene Wege bzw. Zufahrten.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Verfahren: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Diese frühzeitige Beteiligung wird im Amtsblatt der Gemeinde Osternienburger Land und auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land: www.osternienburgerland.de unter der Rubrik: Bauleitplanung zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Osternienburger Land, 26.01.2023

Bürgermeister