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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Aufforderung des Wahlleiters an die Parteien und Wählergruppen zur Bürgermeisterwahl am 10. September 2023

Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung, Vorschläge für die Bildung des Wahlausschusses zur Bürgermeisterwahl schriftlich unter Angabe des Namens, Vornamens, Wohnanschrift, Telefonverbindung bei nachfolgender Anschrift einzureichen:

Gemeinde Osternienburger Land

Frau Sabine Skrok

Osternienburg

Rudolf-Breitscheid-Straße 32e

06386 Osternienburger Land

In den Wahlausschuss werden 4 Beisitzer und 4 stellvertretende Beisitzer berufen.

Ich weise daraufhin, dass die Beisitzer und ihre Stellvertreter nach § 4 Abs. 2 KWO LSA unverzüglich nach Ablauf der Frist durch mich berufen werden.

Zudem können gemäß § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) keine Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Amt als Beisitzer oder stellvertretender Beisitzer innehaben.

Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet, ein Wahlehrenamt zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA hingewiesen.

Hemmerling
Wahlleiter