Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung, Vorschläge für die Bildung des Wahlausschusses zur Bürgermeisterwahl schriftlich unter Angabe des Namens, Vornamens, Wohnanschrift, Telefonverbindung bei nachfolgender Anschrift einzureichen:
Gemeinde Osternienburger Land
Frau Sabine Skrok
Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
In den Wahlausschuss werden 4 Beisitzer und 4 stellvertretende Beisitzer berufen.
Ich weise daraufhin, dass die Beisitzer und ihre Stellvertreter nach § 4 Abs. 2 KWO LSA unverzüglich nach Ablauf der Frist durch mich berufen werden.
Zudem können gemäß § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) keine Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Amt als Beisitzer oder stellvertretender Beisitzer innehaben.
Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet, ein Wahlehrenamt zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA hingewiesen.