Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Termin für die Wahl des/r Bürgermeisters/in gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlge-setz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004.(GVBl. LSA 2004,92), in der jeweils gültigen Fassung, auf Sonntag, den 10.09.2023 und die Wahlzeit auf 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (§ 30 Abs. 8 KWG LSA). Erfüllt keiner der Bewerber oder Bewerberinnen diese Voraussetzung, so findet am Sonntag dem 24.09.2023 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern oder Bewerberinnen statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahleiter zu ziehende Los, wer an der Stichwahl teilnimmt.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner/innen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnung in der Gemeinde Osternienburger Land gemeldet sind (§ 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014,288) in der jeweils gültigen Fassung).
Wahlgebiet ist nach § 2 Abs. 3 KWG LSA das Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land.
Gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994,338,435), in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Wahlleiter und die Stellvertreterin zu der am 10.09.2023 stattfinden Wahl des/r Bürgermeisters/in der Gemeinde Osternienburger Land bekannt gemacht:
| Wahlleiter: | Herr Stefan Hemmerling OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e, 06386 Osternienburger Land |
| Stellv. Wahlleiterin: | Frau Jeanette Streuber OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e, 06386 Osternienburger Land |