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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Osternienburger Land

Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 20.07.2020 beschlossen:

Artikel 1

Der § 18 Öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt neu gefasst:

§ 18 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse www.osternienburgerland.de und der Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt (§ 9 Abs. 1 und 2 KVG LSA). Zusätzlich erfolgt eine Information über die erlassenen, geänderten und aufgehobenen Satzungen der Gemeinde Osternienburger Land spätestens im übernächsten Amts- und Mitteilungsblatt unter Mitteilung des Bereitstellungstages im Internet und des Inkrafttretens.

(2) Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 3 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e im Internet unter www.osternienburgerland.de spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.

(3) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amts- und Mitteilungsblatt den bekanntzumachenden Text enthält. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse nach Absatz 1 Satz 1 und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt (§§ 3 Abs. 2 Satz 2, 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB).

(4) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und der Sitzungen der Ortschaftsräte erfolgt - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung- im Internet unter www.osternienburgerland.de. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt. Dies gilt auch für die Beschlussergebnisse des Gemeinderates.

(5) Auf bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen wird im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land nachrichtlich unter Angabe der Internetadresse, unter der die Satzung oder Verordnung bereitgestellt wurde, hingewiesen (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.osternienburgerland.de zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen können ebenfalls unter der Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit in der Gemeindeverwaltung, OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

(6) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Ortschaftsrates kann zusätzlich durch Aushang an folgenden Stellen erfolgen:

Ortschaftsrat

Standort

Schaukasten

Chörau

OT Chörau

Dorfstr. 9

Diebzig

OT Diebzig

Dorfplatz Diebzig 56 a

Dornbock

OT Dornbock

Zuchauer Str. 80

Drosa

OT Drosa

Kleinpaschlebener Str. 116c

Elsnigk

OT Elsnigk

Elsnigker Lindenstr. 4

Großpaschleben

OT Großpaschleben

Blumenstr. 1

Kleinpaschleben

OT Kleinpaschleben

Im Bauerndorf 1

Libbesdorf

OT Libbesdorf

Libbesdorfer Str. 1a

Micheln

OT Micheln

Kastanienstr. Spritzenhaus

Osternienburg

OT Osternienburg

Feuerherdstr. 6

Reppichau

OT Reppichau

Eike-von-Repgow-Str. 5

Trinum

OT Trinum

Neue Straße Spielplatz

Wulfen

OT Wulfen

An der Kirche 3

Zabitz

OT Zabitz

Zabitzer Chaussee 14

Artikel 2

Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Osternienburger Land, 15.02.2024

Lorenz
Bürgermeister

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde am 08.02.2024 mit Aktenzeichen 30/15 13 01/256/2.ÄS/2024/Wa erteilt.