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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2025
Nichtamtlicher Teil
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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Es gelten folgende Fristen für die Einebnungen im Frühjahr (vor Ostern):

Annahme der Anträge bis:  —  14.03.2025

Beräumung Grabschmuck oder Aufbauten durch Angehörige bis:  —  21.03.2025

Panzner
SB Friedhofsverwaltung