Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2025
Nichtamtlicher Teil
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Mitteilung der Friedhofsverwaltung
Es gelten folgende Fristen für die Einebnungen im Frühjahr (vor Ostern):
Annahme der Anträge bis: — 14.03.2025
Beräumung Grabschmuck oder Aufbauten durch Angehörige bis: — 21.03.2025
Panzner
SB Friedhofsverwaltung