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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2025
Nichtamtlicher Teil
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Verkauf von Luftgewehren

Die Gemeinde Osternienburger Land verkauft gegen Höchstgebot die unten aufgeführten Luftgewehre aus DDR-Produktion (vermutlich das HAENEL Modell 310, teilweise mit 6er Magazin und 4,4 mm Bleirundkugeln). Die Luftgewehre sind nicht zwingend funktionsfähig!

Der Erwerb und Besitz sind nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.1.2 Waffengesetz für Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben erlaubnisfrei.

Weiterhin ist zu beachten, dass der Transport nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis erfolgen muss und die Aufbewahrung ebenfalls in einem verschlossenen Schrank o.ä. zu erfolgen hat, so dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch an 034973/282-55.

Verfahren:

Die, in einem verschlossenen Umschlag, eingegangenen Gebote werden im Laufe der 15. Kalenderwoche 2025 ausgewertet. Haben mehrere Bieter das gleiche Höchstgebot abgegeben, werden diese angeschrieben und zur Abgabe eines weiteren Gebotes aufgefordert. Sollten auch im zweiten Bieterverfahren gleiche Höchstgebote eingehen, entscheidet das Los über die Vergabe.

Bitte senden Sie Ihr Angebot bis zum 31.03.2025 in einem verschlossenen Umschlag an

Gemeinde Osternienburger Land

Frau Brucker

Kennwort: Kauf Luftgewehr + entsprechende Nummer

Osternienburg

Rudolf-Breitscheid-Straße 32e

06386 Osternienburger Land

gez. Ordnungsamt