Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land in seiner Sitzung am 18.12.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 10.07.2024 beschlossen:
Im § 17 ´Öffentliche Bekanntmachungen´ erhält Absatz 6 Satz 1 folgenden neuen Wortlaut:
Auf bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen wird unverzüglich mit Aushang im Aushängekasten am Haupteingang der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land hingewiesen (Hinweisbekanntmachung).
Im § 17 ´Öffentliche Bekanntmachungen´ wird in den Absätzen 1, 2, 4, 6 und 7 jeweils die Bezeichnung „www.osternienburgerland.de“ durch die Bezeichnung „https://www.osternienburgerland.de“ ersetzt.
Diese Änderungsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Osternienburger Land, 30.01.2026