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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Osternienburger Land

Verwaltung Osternienburg, den 30.01.2026

Öffentliche Bekanntmachund

Verfügung gem. § 8 Absatz 1 StrG LSA zur Teileinziehung von öffentlichem

Straßenland (Verkehrsfläche) in der Gemarkung Drosa, „Weg hinterm Dorfe"

Teileinziehung von Straßen bzw. Teilabschnitten von Straßen gemäß Straßengesetz

für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA vom 6.7.1993, GVBI. LSA S. 334), in der

derzeit gültigen Fassung, wird die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche

(sonstiger öffentlicher Weg) „Weg hinterm Dorfe" vorgenommen und der Benutzerkreis

eingeschränkt.

Bezeichnung: Weg hinterm Dorfe

Straßenkennzeichnung/-nummerierung: 010_017

Straßenlänge: 490 m

Länge der Teileinziehung: 490 m

Straßenkategorie: sonstiger öffentlicher Weg

Gemarkung: Drosa

Flur: 13

Flurstück: 8

Eigentümer: Gemeinde Osternieburger Land

Die beiliegende Liegenschaftskarte mit Beschilderungsplan stellt den Teil der Straße

dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der

Verfügung zur Teileinziehung.

Begründung:

Die Teileinziehung des sonstigen öffentlichen Weges (siehe Lageplan) erfolgt aus

überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls und der Sicherheit. Die vorhandene

bituminöse Befestigung (7 cm Tragdeckschicht) mit einer 20-30 cm starken

Schotterschicht als Unterbau, ist mit ihrem Aufbau für die Bauklasse VI der RSTO 01

lediglich für PKW-Verkehr zugelassen. Soweit eine Umleitung mit LKW oder

Schwerlastverkehr über diesen Weg geleitet wird, sind Schäden in größerem Maße

die Folge, was einen Neubau zur Folge hätte. Deshalb wird auf dem Weg eine

Tonnagebegrenzung auf 3,5 t (VZ 262) vorgenommen. Der Weg bleibt weiterhin für

den landwirtschaftlichen Verkehr frei (Zusatzzeichen 1026-36). Dementsprechend

wird gemäß § 8 Absatz 1 Straßengesetz LSA der Benutzerkreis, als Veränderung der

bisherigen Nutzung eingeschränkt (Teileinziehung).

Der Beschluss- Nr. 3-1/2026 des Gemeinderats vom 28.01.2025, ein Auszug der

Liegenschaftskarte, die Lage der Verkehrsfläche sowie die Gemarkungen, Flur und

Flurstücke können bei der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land, Rudolf-

Breitscheid-Straße 32e, SG Bauwesen Zimmer 6 zu den Dienst- und Sprechzeiten

eingesehen werden.

- montags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

- dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr

- mittwochs geschlossen

- donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

- freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrunö:

Gegen die Verfügung der Teileinziehung kann innerhalb einer Frist von einem Monat,

gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im „Amtsblatt

der Gemeinde Osternienburger Land", Widerspruch erhoben werden. Der

Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung

Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Straße 32e, Bauamt Zimmer 28a zu

erheben. Falls die Frist durch das Verschulden eines von ihnen Bevollmächtigten

versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Lorenz

Bürgermeister