Gemeinde Osternienburger Land
Verwaltung Osternienburg, den 30.01.2026
Öffentliche Bekanntmachund
Verfügung gem. § 8 Absatz 1 StrG LSA zur Teileinziehung von öffentlichem
Straßenland (Verkehrsfläche) in der Gemarkung Drosa, „Weg hinterm Dorfe"
Teileinziehung von Straßen bzw. Teilabschnitten von Straßen gemäß Straßengesetz
für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA vom 6.7.1993, GVBI. LSA S. 334), in der
derzeit gültigen Fassung, wird die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche
(sonstiger öffentlicher Weg) „Weg hinterm Dorfe" vorgenommen und der Benutzerkreis
eingeschränkt.
Bezeichnung: Weg hinterm Dorfe
Straßenkennzeichnung/-nummerierung: 010_017
Straßenlänge: 490 m
Länge der Teileinziehung: 490 m
Straßenkategorie: sonstiger öffentlicher Weg
Gemarkung: Drosa
Flur: 13
Flurstück: 8
Eigentümer: Gemeinde Osternieburger Land
Die beiliegende Liegenschaftskarte mit Beschilderungsplan stellt den Teil der Straße
dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der
Verfügung zur Teileinziehung.
Begründung:
Die Teileinziehung des sonstigen öffentlichen Weges (siehe Lageplan) erfolgt aus
überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls und der Sicherheit. Die vorhandene
bituminöse Befestigung (7 cm Tragdeckschicht) mit einer 20-30 cm starken
Schotterschicht als Unterbau, ist mit ihrem Aufbau für die Bauklasse VI der RSTO 01
lediglich für PKW-Verkehr zugelassen. Soweit eine Umleitung mit LKW oder
Schwerlastverkehr über diesen Weg geleitet wird, sind Schäden in größerem Maße
die Folge, was einen Neubau zur Folge hätte. Deshalb wird auf dem Weg eine
Tonnagebegrenzung auf 3,5 t (VZ 262) vorgenommen. Der Weg bleibt weiterhin für
den landwirtschaftlichen Verkehr frei (Zusatzzeichen 1026-36). Dementsprechend
wird gemäß § 8 Absatz 1 Straßengesetz LSA der Benutzerkreis, als Veränderung der
bisherigen Nutzung eingeschränkt (Teileinziehung).
Der Beschluss- Nr. 3-1/2026 des Gemeinderats vom 28.01.2025, ein Auszug der
Liegenschaftskarte, die Lage der Verkehrsfläche sowie die Gemarkungen, Flur und
Flurstücke können bei der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land, Rudolf-
Breitscheid-Straße 32e, SG Bauwesen Zimmer 6 zu den Dienst- und Sprechzeiten
eingesehen werden.
- montags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
- freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrunö:
Gegen die Verfügung der Teileinziehung kann innerhalb einer Frist von einem Monat,
gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im „Amtsblatt
der Gemeinde Osternienburger Land", Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung
Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Straße 32e, Bauamt Zimmer 28a zu
erheben. Falls die Frist durch das Verschulden eines von ihnen Bevollmächtigten
versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
—
Lorenz
Bürgermeister