Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.
Auf Grundlage dieser Verordnung gelten bundesweit ab dem 07. Februar 2026 neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen. Diese Gebührenregelung findet auch in der Gemeinde Osternienburger Land Anwendung.
Die Gebühren betragen ab dem 07.02.2026:
Die neuen Gebührensätze gelten für alle Anträge, die ab dem 07. Februar 2026 gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich für jedes angefertigte digitale Lichtbild zusätzlich eine Gebühr von 6,00 € erhoben wird.