Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung, hat die Gemeinde Osternienburger Land die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 22.02.2023 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Osternienburger Land voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.123.700 € |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.522.700 € |
| 2. | im Finanzplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 13.159.000 € |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 13.734.000 € |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 745.900 € |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 662.400 € |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 258.000 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 278.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 4.000.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| 1.1 | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
| 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
| 1. | Für übertragbar werden erklärt: |
| a) | Erträge aus Spenden |
| b) | Erträge aus Versicherungsleistungen |
| c) | Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
| d) | Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens |
| e) | Mittel aus dem Zuschuss (2,50 €/Einwohner) der Kultur- und Heimatpflege. |
| 2. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die aus internen Leistungsbeziehungen und bilanziellen Abschreibungen entstehen oder die als außerordentlich einzustufen sind, gelten als über- bzw. außerplanmäßig bewilligt. |
| 3. | Neu einzurichtende Konten können nachträglich in die sachlich dazugehörigen Deckungskreise aufgenommen werden. |
Osternienburger Land, den 17.03.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 11.04.2023 bis 21.04.2023 zu den Öffnungszeiten im Gemeindeamt, Zimmer 10, öffentlich aus.
Die nach § 110 Abs. 2 des KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 16.03.2023 unter dem Aktenzeichen 30/152110/256-HH2023/Wa erteilt worden.
Osternienburger Land, den 17.03.2023