Gemäß §§ 13 und 16 GKG-LSA i.V.m. § 16 (1) EigBG LSA i.V. m. § 45 (2) Nr. 4 KVG LSA hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck am 06.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 beschlossen:
| Beschluss Nr. 05/2022 | ||
| Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2023 in der vorliegenden Fassung wie folgt: | ||
| 1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird | |
| im Erfolgsplan | ||
| in den Erträgen auf | 3.489.000,00 € | |
| in den Aufwendungen auf | 3.466.000,00 € | |
| Jahresergebnis | 23.000,00 € | |
| im Vermögensplan | ||
| in den Einnahmen auf | 1.119.000,00 € | |
| in den Ausgaben auf | 1.119.000,00 € | |
| festgesetzt. | ||
| 2. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 440.000,00 € festgesetzt. | |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | |
| 4. | Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 450.000,00 € |
| festgesetzt. | ||
| 5. | Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Wasserversorgungszweckverband von seinen Mitgliedern eine Verbandsumlage in Höhe von | 0,00 €. |
Genehmigung
Die nach § 108 Absatz 2 und 110 Absatz 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 22.02.2023 erteilt.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, über die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers und über die Verwendung des Jahresgewinnes 2021
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck hat am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss- Nr.01/2022 die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers und über die Verwendung des Jahresgewinnes 2021 beschlossen. Dieser wird nahestehend bekannt gemacht.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck für das Wirtschaftsjahr 2021 fest.
Das Wirtschaftsjahr 2021 wurde zum 31.12.2021 wie folgt abgeschlossen:
| 1. | Bilanzsumme | 11.820.633,28 € |
| 1.1. | davon entfallen auf der Aktivseite | |
| als Anlagevermögen | 10.467.135,52 € | |
| als Umlaufvermögen | 1.352.625,04 € | |
| als Rechnungsabgrenzungsposten | 872,72 € | |
| 1.2. | davon entfallen auf der Passivseite | |
| als Eigenkapital | 5.718.453,07 € | |
| als Sonderposten für Investitionszuschüsse | 2.009.195,00 € | |
| als empfangene Ertragszuschüsse | 2.755,00 € | |
| als Rückstellungen | 139.762,69 € | |
| als Verbindlichkeiten | 3.950.467,52 € | |
| 2. | Jahresgewinn | 319.188,38 € |
| 2.1. | Summe der Erträge | 3.590.840,39 € |
| 2.2. | Summe der Aufwendungen | 3.271.652,01 € |
Der Jahresgewinn in Höhe von 319.188,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers für die Geschäftsführung des Wirtschaftsjahres 2021.
Mit Datum vom 30.06.2022 hat die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig dem Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2021 und dem Lagebericht den Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Feststellungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises vom 22.07.2022 sowie das Testat der Wirtschaftsprüfer sind als Anlage angefügt.
Bekanntmachung
Der Wirtschaftsplan 2023 mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 liegen vom 17.04.2023 bis zum 28.04.2023 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Wasserversorgungszweckverbandes in der Feldstraße 1a, 39240 Calbe (Saale) zu folgenden Dienstzeiten
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Calbe (Saale), den 14.03.2023
Anlagen
Bestätigungsvermerk der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH vom 30.062022, Feststellungsvermerk des Fachdienstes Rechnungsprüfungsamt und Revision (RPA) des Salzlandkreises vom 22.07.2022