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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

über die Inkrafttretung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in öffentlicher Sitzung am 31.01.2024 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land beschlossen (Feststellungsbeschluss, Beschluss-Nr. 2-1/2024) sowie die Begründung Teil I und Teil II - Umweltbericht gebilligt.

Anschließend wurde durch die Gemeinde Osternienburger Land für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigung beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld beantragt. Die Genehmigungsfrist endete am 05.03.2024. Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB gilt die Genehmigung (Aktenzeichen: 63-00254-2024-51) als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird.

Eine Ablehnung des Antrages lag bis zum 05.03.2024 nicht vor, so dass die Genehmigungsfiktion durch Ablauf der Genehmigungsfrist eingetreten ist. Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land gilt damit als erteilt und wird hiermit bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land wird mit dieser Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam und tritt in Kraft.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land befindet sich:

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südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau

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nördlich der Bahnstrecke „Köthen-Dessau“

in der Gemarkung Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 109 ha.

Die konkrete Lage der Änderungsfläche ist in der Anlage dargestellt.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land mit den Begründungen Teil I und Teil II – Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung können in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Sachgebiet Bauwesen, Rudolf-Breitscheid-Straße 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Unterlagen können ebenso im Internetauftritt der Gemeinde Osternienburger Land unter folgendem Link eingesehen werden:

www.osternienburgerland.de, unter der Rubrik: Bauleitplanung/Flächennutzungsplan

Hinweise zur Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

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eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

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eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie

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nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Osternienburger Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Gemeinde Osternienburger Land, den 6. März 2024

Lorenz
Bürgermeister