Titel Logo
Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung

Gemeinde Osternienburger Land 

Der Bürgermeister

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Osternienburger Land hat ab sofort eine unbefristete Vollzeitstelle als

Feuerwehrgerätewart für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land (m/w/d)

zu besetzen. Die Tätigkeit wird nach TV Entgeltgruppenverzeichnis HWT-SAT vergütet. Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit liegt bei 39 Stunden/Woche.

Die Gemeinde hat 16 Feuerwehren und 18 Feuerwehrstandorte.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

1. Betreuung der freiwilligen Feuerwehr, insbesondere

Durchführung von Wartungen, Instandhaltungen, Pflege und Prüfung der feuerwehrtechnischen Ausstattung der Wehr (inkl. Fuhrpark, Gerätschaften wie z.B. Atemschutzgeräte und Ausrüstungen) einschließlich Transport,

Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft aller Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände,

Einsatzberichte der Ortsfeuerwehren in EMRAGIS kontrollieren und übermitteln,

Führung der ZED (Zentralexpositionsdaten) für alle Mitglieder der Feuerwehren - Bereitstellung durch Berufsgenossenschaft

Betreuung der Funktechnik aller Ortsfeuerwehren einschl. Programmierung DME

Wareneingangskontrolle, Aufnahme in Inventar in Fw-Programm EMRAGIS, Materialausgabe, Materialausgabe von Schläuchen, Schaummittel und Ölbindemittel im Stützpunkt Elsnigk

Teilnahme an Dienstberatungen einschließlich Vor- und Nachbereitung Wehrleiterdienstberatungen (1 x monatlich) und der Kinder- und Jugendwarte (1-mal pro Quartal), Protokollführung

Baubegleitung bei Neubau und Unterhaltung von Löschwasserbrunnen,-zisternen und -teichen

Mitwirkung bei der Haushaltssachbearbeitung und-planung Brandschutz & Wasserwehr

Unterstützung bei der Erstellung der Jahresstatistik Feu905 sowie KF und JF; Kontrolle auf Plausibilität und ggf. Korrekturen, Weiterleitung an LK bzw. Verband

Kleine Instandsetzungen an und in den Feuerwehrgebäuden

2. Mitwirkung bei der Fortschreibung der Risikoanalyse Brandschutz der Gemeinde Osternienburger Land

Wir suchen eine Fachkraft:

Ø

mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf in den Berufsfeldern Metallbau, Elektrik/Elektronik und Mechatronik oder einer artverwandten anerkannten Berufsausbildung,

Ø

mit Kenntnissen und Erfahrungen als Maschinist in der freiwilligen Feuerwehr, wünschenswert ist eine Ausbildung oder Weiterbildung zum Feuerwehrgerätewart (m/w/d),

Ø

mit Führerschein Klasse C / CE,

Ø

mit sicheren Kenntnissen im Umgang mit MS Office Programmen.

Als persönliche Voraussetzungen sollten Sie

Ø

sehr gute Kooperationsbereitschaft, selbstständiges, teamorientiertes Arbeiten,

Ø

sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, hohe Flexibilität und Einsatzfreude,

Ø

ein freundliches und sicheres Auftreten, sowie gepflegte Umgangsformen,

Ø

die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und

Ø

die Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung mitbringen.

Ihre Fragen zum Stelleninhalt und Bewerbungsverfahren beantwortet Frau Streuber unter Telefon 034973 28220.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, berufliche Entwicklung, Kopien von Abschlüssen, Zeugnissen, Befähigungen, Arbeitszeugnissen) richten Sie bitte bis 24.04.2026 an die:

E-Mail: personal@osternienburgerland.de.

Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format als eine Datei. Im Falle der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns Kopien einzureichen.

oder schriftlich an die

Gemeinde Osternienburger Land

Personalwesen

OT Osternienburg

Rudolf-Breitscheid-Str. 32e

06386 Osternienburger Land

Hinweise:

o

Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 3 Monate nach Ablauf des Einstellungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.

o

Entstehende Kosten für die Bewerbungen werden nicht erstattet.

o

Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrifteter und mit ausreichendem Rückporto versehener Umschlag beigelegt wurde.