Gemäß § 26 Abs. 2 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) in Verbindung mit § 5 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden.
Im Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land wurden 18 allgemeine Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk gebildet.
Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte als Beisitzer für die Wahlvorstände zu benennen.
Entsprechend § 5 Abs. 1 LWO LSA besteht der Wahlvorstand aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer sowie 2 bis 6 weiteren Beisitzern.
Die Besetzung der Wahlvorstände erfolgt am Wahlsonntag ab 07:30 Uhr bis zum Ende der Stimmauszählung, nachdem die Wahlhandlung 18:00 Uhr abgeschlossen wurde.
Die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie Bewerbungen von interessierten Bürgern sind an die
Gemeinde Osternienburger Land
Frau Schumann
Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
(034973 28260; info@osternienburgerland.de)
zu richten.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 Abs. 3 LWO LSA Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden dürfen.
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter.