Dornbock
Ortsteil Dornbock und Bobbe
Arbeiten am Dornbocker Friedhof
Nachdem die Gemeinde Dornbock seit dem 8. Mai des Jahres 1864 nun ihren eigenen Friedhof hatte, war aber eine Vielzahl von Schritten notwendig, um dort die Bestattungen der Verstorbenen ordnungsgemäß durchzuführen sowie die Voraussetzungen zu schaffen, dass die „Totenruhe“ nicht gestört wird. Dazu gehörte es, dass um ihn eine Mauer zu dessen Abgrenzung errichtet wurde. So fanden im Mai 1866 dazu die erforderlichen Arbeiten statt. Dazu mussten u. a. Sand, Erde und Steine angefahren werden. Im Dezember des gleichen Jahres galt es dann, die „Steine auf die Kirchhofmauer zu setzen.“ Im „Register über die Gemeindereihe“ war geregelt, welche Einwohner des Dorfes diese Aufgaben zu erledigen hatten.
Pflichten und Lohn für die jeweiligen Nachtwächter und Gemeindediener am und auf dem Friedhof
Im Jahre 1868 wurde „am 30. August“ diesen Jahres in einer „Gemeindeversammlung“ festgelegt, welche Pflichten und Aufgaben der „gewählte und angenommene neue Nachtwächter und Gemeindediener Andreas Pietschker zu erfüllen hat, die im Zusammenhang mit dem Friedhof und Sterbefälle standen.“ Als Lohn dafür durfte er „kostenlos“ im „Wärterhaus“ wohnen und den im selben Jahr errichteten „Stallraum“ nutzen.
Weit umfangreicher waren zwanzig Jahre später die „Festlegungen“ für den Bereich Friedhof ab dem 7. Januar 1888 für den in der Gemeindeversammlung gewählten und angenommenen Nachtwächter, Christoph Müller. Zum einem erhält er für die dort verrichteten Arbeiten, „jährlich 288 Mark in monatlichen Raten an Lohn.“ Ebenso kann der Nachtwächter und Gemeindediener im „Wärterhaus“ mietfrei wohnen und die Stallung kostenfrei nutzen. Der dortige Hausgarten und “zwei Drittel des umfriedeten Gottesacker“, stehen ihm, wie das dort „wachsende Gras“ frei zur Verfügung. Dafür hatte er die „Wege auf und vor dem Gottesacker zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten.“ Gleichfalls musste er das Tor und die Tür „zum Gottesacker öffnen.“ Zu den weiteren Aufgaben des Nachtwächters und Gemeindedieners gehörte es, darauf zu achten, was auf den „Gottesacker“ geschah und Verstöße gegen die Ordnung dort zur Anzeige zu bringen. Natürlich gehörte es zu seinen Pflichten, die „Gräber für verstorbene erwachsene Personen zu machen sowie das Hinbringen der Bahre zum Leichengehöfte.“ Dafür erhielt er eine Mark und 50 Pfenning. Nur eine Mark erhielt Christian Mueller für das Machen „eines Grabes für ein Kind“ und das Hinbringen, „der Bahre zum Leichengehöft.“
Für diese Arbeiten bei „einem Familienbegräbnis“ einschließlich bei eventuellen Tätigkeiten zum „Ausmauern“ dieser Grabstelle konnte die Höhe der Entlohnung zwischen ihm und der betroffenen Familie des Verstorbenen selbständig ausgehandelt werden. Wobei die Grabstellen als „Erbbegräbnisse“ bezeichnet wurden und sich an der oberen und rechten Seite des heutigen Friedhofes befanden bzw. befinden, da sie teilweise noch heute genutzt werden. Dort sind auch fünf alte Grabsteine zu finden, deren Inschriften noch heute zu lesen sind. Siehe beistehendes Foto.
Ablauf der Bestattungen
Das „Hinbringens der Bahre“ war deshalb notwendig, weil es üblich war, die Leiche der Verstorbenen (des Verstorbenen) in der „festlich geschmückten Scheunentenne“ im „Trauerhaus“ aufzubahren. Dort fand auch die Trauerfeier statt. Anschließend wurden die Särge zur Bestattung zum „Gottesacker“ getragen bzw. später mit dem Leichenwagen gefahren. Wo dies nicht möglich war, fand die Aufbahrung und Trauerfeier in der dortigen „Leichenkammer“ statt. Die „geistliche Begleitung“ des Abschiedes von den Verstorbenen stand unter Leitung des jeweiligen Pastors der Kirchengemeinde Gramsdorf, in deren Kirche zum Zeitpunkt der Bestattung die Glocken geläutet wurden. Auch in der Gegenwart ist es auf Wunsch der Hinterbliebenen der Verstorbenen möglich, dass die Kirchenglocken in Gramsdorf geläutet werden.
Aus der „Leichenkammer“ wird eine Leichenhalle
Die beim Bau des „Wärterhauses“ auf dem neuen Friedhof in Dornbock im Jahre 1863 mit errichtete „Leichenkammer“ entsprach ab dem Jahre 1909 nicht mehr den nun geltenden Vorschriften. Dies geht aus einem Protokoll, dass vom „Kreisarzt“ und dem Gemeindevorsteher Kerting am 20. März des gleichen Jahres unterzeichnet wurde, hervor. So wird dann in dem genannten Jahr eine „neue Leichenhalle“ erbaut. Sie steht noch heute am gleichen Ort und wird gegenwärtig als Lagerraum genutzt. Weiteres dazu wird in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes zu lesen sein.
Denkmal für die Gefallenen des 1. Weltkrieges auf dem Friedhof
Im Jahre 1922 wurde gleich links hinter dem Eingang des Friedhofs in Dornbock ein Denkmal für die sieben jungen Männer des Ortes, die im 1. Weltkrieg ihr Leben verloren, errichtet. Auf ihm waren jeweils deren Namen und der Tag ihres gewaltsamen Todes verzeichnet. Die Arbeiten dazu wurden durch die Steinmetzfirma Schlegel aus Wulfen ausgeführt. Im Jahre 1992 erfolgte die Sanierung dieses Denkmals durch den Steinmetzbetrieb Bernd Gaedke aus Drosa.