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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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OL Bekanntmachung-öffentliche-Auflegung

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Osternienburger Land für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Köthen und den Strafkammern des Landgerichts Dessau-Roßlau

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in der Sitzung am 26.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dessau-Roßlau und das Amtsgericht Köthen gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

06.06.23 – 13.06.23

zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Ortsteil

Standort Schaukasten

Chörau

Dorfstr. 9

Diebzig

Dorfplatz Diebzig 56 a

Dornbock

Zuchauer Str. 80

Drosa

Wulfener Str. 24

Elsnigk

Elsnigker Lindenstr. 4

Großpaschleben

Blumenstr. 1

Kleinpaschleben

Im Bauerndorf 1

Libbesdorf

Libbesdorfer Str. 1a

Micheln

Kastanienstr. Spritzenhaus

Osternienburg

Feuerherdstr. 6

Osternienburg

Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e

Reppichau

Eike-von-Repgow-Str. 5

Trinum

Dr.-Enno-Sander-Str. 10

Wulfen

An der Kirche 3

Zabitz

Zabitzer Chaussee 14

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e, Zimmer 19 während der Öffnungszeiten) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die entsprechenden Vorschriften sind dem Aushang beigefügt und können dort eingesehen werden.

Osternienburger Land, 09.05.2023

Hemmerling Bürgermeister