Der Wirt war ein habgieriger Mann. Einstmals soll er einen Wanderburschen, der in seinem Hause übernachtete, heimtückisch die wenigen Wertsachen, die er besaß, geraubt haben. So konnte der Beraubte natürlich nicht die Zeche und das Quartier bezahlen. Der Wirt behandelte ihn als Zechpreller und warf ihn raus. Niedergeschlagen zog nun der Wandersmann auf der Landstraße weiter. Da begegnete ihm ein anderer Wandersmann, dem er sein Leid klagte. Das war aber zufällig der Landesherr. Dieser ließ das Wirtshaus durchsuchen und der Geldbeutel des Handwerksburschen wurde entdeckt. Zur Strafe wurde dem räuberischen Wirt der kleine Finger der rechten Hand abgehauen. Das Gasthausschild änderte man, so dass man zwei erhobene Hände mit neun Fingern und einem blutigen Stumpf sah. Seit diesem Tage hieß das Gasthaus der „Neunfinger“.
Soweit die Sage. Der Wirt soll aber bei einem Pferdewechsel der Postkutschen zwischen die Ketten gekommen sein und sich einen Finger abgequetscht haben.