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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2025
Nichtamtlicher Teil
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Schönebeck Stellenausschreibung


Der Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ sucht ab 01.11.2025 einen Mitarbeiter als Maschinenführer(-in) für die Gewässerunterhaltung.

Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag TVöD und beträgt derzeit 39 Stunden (Vollbeschäftigung). Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltordnung TVöD im Bereich der VKA.

Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:

Bedienung einer Maschine zur maschinellen Grabenpflege (Traktor mit Anbaugerät)

Wartung, Pflege und Durchführung kleiner Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an der Maschine

bei Bedarf Mitarbeit bei der manuellen Gewässerunterhaltung

Mitarbeit bei Baumpflege- und Rückschnittarbeiten an Ufergehölzen

Mitarbeit bei Böschungssicherungsarbeiten (Faschineneinbau)

Folgende fachliche und persönliche Anforderungen werden gestellt:

Vorzugsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landmaschinenschlosser oder Baumaschinenführer

Führerschein mind. Klasse T und B

Teamfähigkeit

ein hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit und Verantwortungsbereitschaft

ein einwandfreies Führungszeugnis

gute Ortskenntnis im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“

einschlägige Berufserfahrungen

Der Arbeitsort ist der Betriebshof in Bobbe, der Einsatz erfolgt an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet.

Für das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des TVöD (VKA) Anwendung.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Kopien von Führerschein, Abschlüssen, Befähigungen, Arbeitszeugnissen) richten Sie bitte schriftlich bis zum 31.07.2018 an die Geschäftsstelle

Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“

Grundweg 83

39218 Schönebeck.

Für Auskünfte steht Ihnen der Geschäftsführer, Herr Kölzsch, unter der Mobilnr. 0157/72948406 gern zur Verfügung.

Wir bitten Sie, bei der schriftlichen Bewerbung uns lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden können.

Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern werden 4 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Entstehende Kosten für Bewerbungen werden nicht erstattet. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrifteter und mit ausreichend Rückporto versehener Umschlag beigelegt wurde.