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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachung

1.

Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die

Wahl zum Europäischen Parlament

statt.

Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2.

Die Gemeinde Osternienburger Land ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

Wbez.- Nr.

Wahlbezirk-Bezeichnung

Wahllokal

Barrierefrei

1

Chörau

Feuerwehr

OT Chörau

Dorfstraße 38a 06386 Osternienburger Land

ja

2

Diebzig

Gemeindebüro

OT Diebzig Dorfplatz Diebzig 56a 06386 Osternienburger Land

ja

3

Dornbock

Gemeindebüro

OT Dornbock Zuchauer Straße 80 06386 Osternienburger Land

nein

4

Drosa

NEZ Anbau

OT Drosa Am Naherholungszentrum 60b 06386 Osternienburger Land

nein

5

Elsnigk

Ortstreff „Alte Schule“

OT Elsnigk

Elsnigker Lindenstraße 4 06386 Osternienburger Land

ja

6

Frenz

Feuerwehr

OT Frenz Frenzer Hauptstraße 15 06386 Osternienburger Land

ja

7

Großpaschleben

Dorfgemeinschaftshaus

OT Großpaschleben

Dorfbreite 13 06386 Osternienburger Land

nein

8

Kleinpaschleben

Gemeindebüro

OT Kleinpaschleben Zabitzer Straße 1 06386 Osternienburger Land

nein

9

Libbesdorf

Feuerwehr

OT Libbesdorf Libbesdorfer Straße 1a 06386 Osternienburger Land

nein

10

Micheln

Gemeindebüro

OT Micheln Kastanienstraße 22 06386 Osternienburger Land

nein

11

Osternienburg 1

Gemeindeverwaltung

OT Osternienburg

Rudolf-Breitscheid-Straße 32e 06386 Osternienburger Land

ja

12

Osternienburg 2

Gemeindehaus (Casino)

OT Osternienburg

Lindenstraße 16 06386 Osternienburger Land

nein

13

Reppichau

Informationszentrum

OT Reppichau

Zum Handgemahl 5 06386 Osternienburger Land

ja

14

Rosefeld

Feuerwehr

OT Rosefeld Rosefeld 25 06386 Osternienburger Land

ja

15

Trebbichau

Gemeindehaus

OT Trebbichau Trebbichauer Lindenstraße 22 06386 Osternienburger Land

nein

16

Trinum

Dorfgemeinschaftshaus

OT Trinum Dr.-Enno-Sander-Straße 10 06386 Osternienburger Land

nein

17

Wulfen

Dorfgemeinschaftshaus

OT Wulfen Damaschkestraße 9 06386 Osternienburger Land

ja

18

Zabitz

Gemeindebüro

OT Zabitz Zabitzer Chaussee 14 06386 Osternienburger Land

nein

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19.05.2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand der Gemeinde Osternienburger Land tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr in der Hockeyhalle, Rudolf-Breitscheid-Str. 32d in 06386 OsternienburgerLand, OT Osternienburg zusammen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis-Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches)

Osternienburger Land, 19.04.2024

gez. Lorenz
Gemeindewahlleiter