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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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8. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Taube-Landgraben“ und „Westliche Fuhne/Ziethe“ der Gemeinde Osternienburger Land vom 25.05.2016

(Gewässerumlagesatzung)

Aufgrund des § 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 07. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), mehrfach geändert, § 6a aufgehoben sowie § 18a neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.04.2024 die folgende Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Taube-Landgraben“ und „Westliche Fuhne/Ziethe“ beschlossen.

§ 1

§ 5 (2) – Entstehung der Umlageschuld, Erhebungszeitraum – erhält folgende Fassung:

Die Festsetzung erfolgt durch Bescheid, der mit anderen Grundstücksabgaben oder Steuern zusammengefasst werden kann. Mehrere Grundstücke eines Umlageschuldners oder desjenigen, der nach § 4 Abs. 3 ersatzweise herangezogen wird, können in einem Bescheid zusammenveranlagt werden.

§ 2

§ 6 (2) – Umlagemaßstab – erhält folgende Fassung:

Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Gemeinde Osternienburger Land im Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ beträgt 13,162 v.H. und im Unterhaltungsverband „Westliche Fuhne/Ziethe“ 16,00 v.H.

§ 3

§7 (1) – Umlagesatz – erhält folgende Fassung:

Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2024 im Unterhaltungsverband

Taube-Landgraben  —  17,66 €/ha

und

Westliche Fuhne/Ziethe  —  13,65 €/ha

Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2024 im Unterhaltungsverband

Taube-Landgraben  —  8,41 €/ha

und

Westliche Fuhne/Ziethe  —  14,39 €/ha

Die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten sind im Umlagebetrag der Flächenbeiträge enthalten.

§ 4

§ 8 (1) – Fälligkeiten – erhält folgende Fassung:

Die Umlage für das Jahr 2024 wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner, in den folgenden Jahren jeweils am 15.08. des Jahres, fällig.

§ 5

In-Kraft-Treten

Die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Osternienburger Land zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Taube-Landgraben“ und „Westliche Fuhne/Ziethe“ vom 25.05.2016 tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Osternienburger Land, den 25.04.2024

Lorenz
Bürgermeister