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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 8/2026
Nichtamtlicher Teil
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Hinweis zu Halte- und Parkverstößen

Im gesamten Gemeindegebiet ist die Einhaltung der Halte- und Parkvorschriften erforderlich. Besonders häufig treten folgende Regelverstöße auf:

Parken auf Gehwegen

Parken in gekennzeichneten Halte- und Parkverboten

Parken auf schmalen Fahrbahnen

Die Einhaltung der Halte- und Parkvorschriften ist notwendig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Rettungswege freizuhalten.

Fahrzeuge, die verbotswidrig abgestellt werden, können andere Verkehrsteilnehmer gefährden, Fußwege blockieren oder den öffentlichen Raum unnötig einschränken.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie die örtliche Beschilderung zu beachten.

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Umfelds werden weiterhin unregelmäßige Kontrollen durchgeführt.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.