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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses

Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 10.09.2023 in der Gemeinde Osternienburger Land findet am

Montag, dem 11.09.2023 um 14:00 Uhr

im Versammlungsraum der

Gemeindeverwaltung Osternienburger Land

Rudolf-Breitscheid-Straße 32e

06386 Osternienburger Land OT Osternienburg

statt.

Tagesordnung:

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung durch den Gemeindewahlleiter

TOP 2:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

TOP 3:

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

TOP 4:

Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 10.09.2023.

TOP 5:

Feststellung der Stichwahlbewerber

TOP 6:

Schließung der Sitzung

Gemäß § 5 Abs. 1 KWO LSA verhandelt und entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung.

Fällt auf keine(n) Bewerberin/Bewerber bei der Wahl am 10.09.2023 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 24.09.2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. In diesem Fall findet am

Montag, dem 25.09.2023 um 14:00 Uhr

im Versammlungsraum der

Gemeindeverwaltung Osternienburger Land

Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e

06386 Osternienburger Land OT Osternienburg

eine weitere Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl statt.

Tagesordnung:

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung durch den Wahlleiter

TOP 2:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

TOP 3:

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

TOP 4:

Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl

TOP 5:

Schließung der Sitzung

Der Gemeindewahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet.

Der Gemeindewahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens zwei Beisitzer anwesend sind.

Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Hemmerling
Gemeindewahlleiter