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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Gemeinde Osternienburger Land

-Der Bürgermeister-

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Osternienburger Land stellt zum 01. August 2024 eine/n Auszubildende/n für den staatlich anerkannten Beruf

Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) Fachrichtung Kommunalverwaltung ein.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitten.

Der praktische Teil findet in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land im OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e statt.

Die theoretische Ausbildung findet in der Berufsbildenden Schule Anhalt-Bitterfeld in Köthen (Anhalt), die Vorbereitung auf die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. in Dessau-Roßlau statt.

Die Bewerber/innen sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

-

Erweiterter Realschulabschluss, mit guten Deutsch- und Mathematikkenntnissen

-

ein umfangreiches Allgemeinwissen,

-

Interesse für kommunale, politische und verwaltungsrechtliche Fragen,

-

gute Umgangsformen,

-

Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Zielstrebigkeit.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen die Ausbildungsleiterin Frau Streuber unter der Rufnummer 034973 28220 gern zur Verfügung.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien und Praktikumsbeurteilungen) bis zum 16.11.2023 an die

Gemeinde Osternienburger Land

OT Osternienburg

Kennwort: Ausbildung 2024

Rudolf-Breitscheid-Str. 32e

06386 Osternienburger Land.

Für Bewerbungen per E-Mail an info@osternienburgerland.de verwenden Sie bitte Dateien im pdf-Format. Unterlagen in anderen Formaten werden nicht berücksichtigt.

Hinweise:

Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

Zum Bewerbungsverfahren für die Ausbildung in der Gemeinde Osternienburger Land gehören ein Einstellungstest, ein Vorstellungsgespräch (in den Winterferien) und Praktikumstage (in den Osterferien).

Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden zurückgesandt, wenn ein ausreichend großer und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Bewerbungsunterlagen ohne frankierten Rückumschlag werden 6 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.