Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat am 26.04.2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 001/16 „Ernst-Thälmann-Straße“ der Gemeinde Osternienburger Land, OT Osternienburg in der Fassung vom 17.03.2017, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der Fassung vom 16.03.2017 als Satzung beschlossen
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Osternienburger Land am 02.06.2017 trat der Bebauungsplan Nr. 001/16 „Ernst-Thälmann- Straße“ der Gemeinde Osternienburger Land, OT Osternienburg in Kraft.
Im Nachgang wurde jetzt festgestellt, dass es dem Bebauungsplan an einer nachrichtlichen Übernahme hinsichtlich der öffentlichen Straße, hier in diesem B-Plan ist es die Bundesstraße B 187 A mit der Staßenbezeichnung „Ernst-Thälmann-Straße„ fehlt. Über diese Straße wird das Bebauungsplangebiet erschlossen. Diese öffentliche Straße „Ernst-Thälmann-Straße“ wird im Straßenverzeichnis der Landesstraßenbaubehörde – Regionalbereich Ost geführt und steht als Verkehrseinrichtung der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung.
Die Straße ist zwar unmittelbar an das Plangebiet angrenzend in die Planunterlagen eingezeichnet, eine flächige Darstellung und Erläuterung diesbezüglich in der Planlegende, dass es sich um die öffentliche Straße handelt, die der Erschließung des Bebauungsplangebietes dienen soll, erfolgte jedoch nicht in den Planunterlagen.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wird dieser Mangel im Bebauungsplan behoben.
Es wird hiermit die nachrichtliche Übernahme der öffentlichen Erschließungssstraße „Ernst-Thälmann-Straße“ am unmittelbar angrenzenden, gleichlautenden Bebauungsplangebiet festgelegt, um eindeutig klarzustellen, dass die anliegenden Grundstücke durch diese öffentliche Straße erschlossen sind.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass jedermann den Bebauungsplan Nr. 001/16 „Ernst-Thälmann-Straße“ der Gemeinde Osternienburger Land, OT Osternienburg, mit dem im Anschluss zu dieser Bekanntmachung dargestellten Plänen einschließlich Bekanntmachungstext in den Diensträumen der Gemeindeverwaltung, Bereich Bauamt der Gemeinde Osternienburger Land in 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e während der Dienstzeiten
| Montag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen kann.
Darüber hinaus kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und den zu dieser Bekanntmachung dargestellten Plänen einschließlich Bekanntmachungstext unter https://www.osternienburgerland.de/Bauleitplanung eingesehen werden.
Diese ortsübliche Bekanntmachung erfolgt mit rückwirkender Inkraftsetzung zum 02.06.2017.