Gemäß § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Jahresrechnung 2020 beschlossen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 entlastet.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2024 bis 12.07.2024 im Gemeindeamt der Gemeinde Osternienburger Land, R.-Breitscheid-Str. 32 e im OT Osternienburg, Zimmer 10, aus.