Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Agri-Solarpark Ostrau“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Wolfsgut“ umfasst die Flurstücke 325/1, 324/1, 312, 313, 315, 323/1, 322/1, 322/3, 316/1, 314, 311, 310, 308, ,309, 306/9 der Gemarkung Ostrau, sowie für die Flurstücke 92, 97, 98, 93/1, 94, 99/1, 93/2, 95, 101/1, 96, 102, 91, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79 der Gemarkung Münchhof, sowie für das Flurstück 68/1 der Gemarkung Noschkowitz, sowie für das Flurstück 99/2 der Gemarkung Merschütz und für das Flurstück 1 der Gemarkung Beutig auf einer Gesamtfläche von ca. 144 Hektar.
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich.
Geplanter räumlicher Geltungsbereich
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.