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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Erläuterung des Begriffs "Amtsverweser"

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sieht einen Amtsverweser für das Amt des Bürgermeisters vor, wenn dieses voraussichtlich längere Zeit unbesetzt oder der Bürgermeister voraussichtlich längere Zeit an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Der Amtsverweser wurde im Falle der Gemeinde Jahnatal für die Zeit bis zum Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters bestellt. Durch die Gemeindefusion verlieren beide Bürgermeister der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden Ostrau und Zschaitz-Ottewig ihr Mandat.

Der Amtsverweser übernimmt alle Aufgaben und Befugnisse des Bürgermeisters und führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister.