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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2022

Gemeindeverwaltung Ostrau

- Bürgermeister -

Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2022

Beschluss Nr. 658-186/2022

Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 08.11.2022 und Genehmigung, nichtöffentlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in nichtöffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022, nichtöffentlicher Teil.

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Beschluss Nr. 660-188/2022

Änderung Tagesordnung - Öffentliche Teil -

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung folgende Änderung der Tagesordnung, öffentliche Teil:

Einfügen neuer TOP 8

Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelungen des § 2b UStG nach dem Jahressteuergesetz 2022 und § 27 Abs. 22a UstG

Einfügen neuer TOP 9

Beratung und Beschlussfassung Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna

A) Aufhebung des Beschlusses Nr. 637-165/2022

B) Neubeschluss zur Vergabe

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Beschluss Nr. 661-189/2022

Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 08.11.2022 und Genehmigung, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022, öffentlicher Teil.

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Beschluss Nr. 662-190/2022

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Solarparkpark Ostrau“.

Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemarkungen Ostrau, Münchhof, Noschkowitz, Merschütz und Beutig.

Vorhabenträgerin für dieses Projekt ist die KSD 32 UG (haftungsbeschränkt) Widenmayerstraße 16, München.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB für die Flurstücke 325/1, 324/1, 312, 313, 315, 323/1, 322/1, 322/3, 316/1, 314, 311, 310, 308, 309, 306/9 der Gemarkung Ostrau, für die Flurstücke 92, 97, 98, 93/1, 94, 99/1, 93/2, 95, 101/1, 96, 102, 91, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79 der Gemarkung Münchhof, für das Flurstück 68/1 der Gemarkung Noschkowitz, für das Flurstück 99/2 der Gemarkung Merschütz und für das Flurstück 1 der Gemarkung Beutig mit einer Gesamtfläche von ca. 144 Hektar. Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Ostrau.

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Beschluss Nr. 663-191/2022

Annahme von diversen Spenden und Schenkungen

Hier: Spende über 871,20 EUR

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 871,20 EUR laut nachfolgender Liste:

Schmidt, Andreas; Gleina Stauchitz | Grundschule Ostrau

Klassenfahrt Klasse 4 Besuch Adam-Ries-Museum Annaberg-Buchholz I 100,00 EUR

Hofgut Beutig KG Ostrau | Kita Ostrau

Gesunde Ernährung I 500,00 EUR

Baugeschäft Sprößig, Ostrau | Kita Ostrau

Baumaterial I 271,20 EUR

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Beschluss Nr. 664-192/2022

Annahme von diversen Spenden und Schenkungen

Hier: Spende über 31.300,00 EUR

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende der

Hans-Peter-Dürasch-Stiftung Ostrau | Freiwillige Feuerwehr

für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MTW Gemeinde Jahnatal (Ortswehr Zschaitz) von 31.300,00 EUR

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Beschluss Nr. 665-193/2022

Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelungen des § 2b UStG nach dem Jahressteuergesetz 2022 und § 27 Abs. 22a UstG

Nach den Schreiben des Deutschen Städtetages vom 15.11.2022 und 21.11.2022 wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 kurzfristig die erneute Verlängerung der optionalen Übergangsregelungen bezüglich des Umstiegs auf die Neuregelungen des § 2b UStG in die Diskussion aufgenommen. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens sieht vor, dass der Beschluss über das Jahressteuergesetz am 16.12.2022 im Bundesrat gefasst wird. Anschließend erfolgt die Verkündigung im Bundesgesetzblatt, damit das Jahressteuergesetz 2022 die Rechtskraft erhält.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Beauftragung an den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22a UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:

„Hiermit erklärt die Gemeinde, dass entsprechend des Jahressteuergesetztes 2022 und § 27 Abs. 22a UStG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2025 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG zur Anwendung kommen soll.“

Die Optionserklärung wird somit verlängert.

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Beschluss Nr. 666-194/2022

Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Ostrau für das Jahr 2016

1. Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Ostrau in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 wie folgt festgestellt:

Ergebnisrechnung

Summe der ordentlichen Erträge

Summe der ordentlichen Aufwendungen

Überschuss des ordentlichen Jahresergebnis

Summe der außerordentlichen Erträge

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

Sonderergebnis

Gesamtergebnis

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beträgt -71.072,22 EUR. Der Überschuss wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

Im Sonderergebnis wird der Überschuss in Höhe von 29.229,28 EUR mit dem Fehlbetrag aus dem Vorjahr verrechnet und beträgt am 31.12.2016 -728.687,23 EUR. Der Fehlbetrag in Höhe von 728.687,23 EUR wurde in der Position Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses ausgewiesen.

Finanzrechnung

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr

Vermögensrechnung (Bilanz)

Bilanzsumme

27.083.023,06 EUR

Anlagevermögen

25.238.827,27 EUR

Umlaufvermögen

1.840.637,22 EUR

darunter: liquide Mittel

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Kapitalposition

16.792.381,85 EUR

darunter: Basiskapital

darunter: Rücklagen

darunter: Fehlbetrag Sonderergebnis

Sonderposten

8.674.018,19 EUR

Rückstellungen

210.210,25 EUR

Verbindlichkeiten

1.405.625,29 EUR

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird zur Kenntnis genommen.

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Beschluss Nr. 667-195/2022

Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna

A) Aufhebung des Beschlusses Nr. 637-165/2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, den Beschluss Nr. 637-165/2022 „Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna“ aufzuheben.

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Beschluss Nr. 668-196/2022

Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna

B) Neubeschluss zur Vergabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, die Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna als freistehende Masterrichtung an die:

HÖRMANN Warnsysteme GmbH

Niederlassung Sirene Mitte/Sachsen

Bahnhofstraße 62

08297 Zwönitz

mit einer Summe von 30.410,45 € brutto zu vergeben. Die Mehrkosten in Höhe von 2.210,45 € zu den bewilligten Fördermitteln werden aus liquiden Mitteln getragen.

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Beschluss Nr. 669-197/2022

Einstellung einer Einzelmaßnahme in den Haushalt 2023

Hier: „Abbruch Alter Gasthof Jahna“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, die Maßnahme „Abbruch Alter Gasthof Jahna“ mit Gesamtkosten in Höhe von 109.478,64 €, davon Eigenmitteln in Höhe von 10.947,85 €, in den Haushalt 2023 einzustellen. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch die Verwendung der liquiden Mittel.

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Beschluss Nr. 670-198/2022

Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Frontauslegermähgerätes

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, den Auftrag zur Lieferung eines Auslegermähwerks an die Firma

Teichert GmbH & Co. KG

Sachsenstraße 1

04749 Ostrau

zur geprüften Angebotssumme von 52.598,00 € zu vergeben.

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Beschluss Nr. 671-199/2022

Eintragungsverfügung der, in der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses, nicht aufgeführten Straßen und Wege

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Aufnahme und Eintragung ins Bestandsverzeichnis von nachfolgenden Straßen, nach § 54 Abs. 1, § 3 SächsStrg

Straßen

1. Kleiner Berg

Ortsstraße, Flurst. 50/2 T.v.; 54; 52 T.v.; 55/1 T.v., Gemarkung Noschkowitz

Anfangspunkt:

Am Schmiedeberg Flurst. 57/21

Endpunkt:

Am Schmiedeberg, Flurst. 50/2

2. Am Schmiedeberg

Ortsstraße, Flurst. 14 T.v.; 50/2 T.v.; 57/2 T.v.; 57/18; 57/21; 50/3 T.v.; 54 T.v.; 53 T.v.; Gemarkung Noschkowitz

Anfangspunkt:

K 7511 Flurst. 197

Endpunkt:

Schloßstraße, Flurst. 14

Beschränkte öffentliche Wege- und Plätze

1. Ernst-Thälmann-Straße

Wirtschaftsweg, Flurst. 205/35 T.v, Gemarkung Ostrau

Anfangspunkt:

Franz-Emil-Keller-Straße Flurst. 204/8

Endpunkt:

Ernst-Thälmann-Straße, Flurst. 205/12

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Beschluss Nr. 672-200/2022

Vergabe von Bauleistung

Hier: Sanierung der Straßen und Gehwege im Gewerbegebiet - 1. Bauabschnitt-

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Vergabe der Straßenbaumaßnahme „Sanierung der Straßen und Gehwege im Gewerbegebiet - 1. Bauabschnitt-“ an den wirtschaftlichsten Bieter

Hoff Straßen und Tiefbau GmbH

Merschützer Straße 19

04749 Ostrau

zur geprüften Angebotssumme von 554.197,37 € brutto zu vergeben.

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Beschluss Nr. 673-201/2022

Vergabe von Bauleistung

Hier: Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED im Gewerbegebiet - 1. Bauabschnitt

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Vergabe der Erneuerung der Leuchtköpfe im Gewerbegebiet, 1. Bauabschnitt an den wirtschaftlichsten Bieter Firma

Elektro-Teichmann

Ernst-Thälmann-Straße 7

04769 Mügeln 2

zur geprüften Angebotssumme von 43.475,31 € brutto.

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Beschluss Nr. 674-202/2022

Verkauf eines Teilstückes vom Flurstück 10/1 Gemarkung Noschkowitz, am Wiesenmühlenweg im OT Noschkowitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Verkauf eines Teilstückes vom Flurstücks 10/1, Gemarkung Noschkowitz in einer noch zu vermessenden Größe von ca. 1000 m² zu einem Preis von 12,00 €/m², das entspricht einem Gesamtpreis von 12.000,00 Euro, zuzustimmen. Mehr- oder Minderflächen werden mit 12,00 €/m² ausgeglichen. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Vermessung, Notarkosten, Kosten von Versorgungsträgern etc.) werden vom Erwerber übernommen.

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