Gemeindeverwaltung Ostrau
- Bürgermeister -
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 08.11.2022 und Genehmigung, nichtöffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in nichtöffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022, nichtöffentlicher Teil.
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Änderung Tagesordnung - Öffentliche Teil -
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung folgende Änderung der Tagesordnung, öffentliche Teil:
Einfügen neuer TOP 8
Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelungen des § 2b UStG nach dem Jahressteuergesetz 2022 und § 27 Abs. 22a UstG
Einfügen neuer TOP 9
Beratung und Beschlussfassung Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna
A) Aufhebung des Beschlusses Nr. 637-165/2022
B) Neubeschluss zur Vergabe
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Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022, öffentlicher Teil.
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Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Solarparkpark Ostrau“.
Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemarkungen Ostrau, Münchhof, Noschkowitz, Merschütz und Beutig.
Vorhabenträgerin für dieses Projekt ist die KSD 32 UG (haftungsbeschränkt) Widenmayerstraße 16, München.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB für die Flurstücke 325/1, 324/1, 312, 313, 315, 323/1, 322/1, 322/3, 316/1, 314, 311, 310, 308, 309, 306/9 der Gemarkung Ostrau, für die Flurstücke 92, 97, 98, 93/1, 94, 99/1, 93/2, 95, 101/1, 96, 102, 91, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79 der Gemarkung Münchhof, für das Flurstück 68/1 der Gemarkung Noschkowitz, für das Flurstück 99/2 der Gemarkung Merschütz und für das Flurstück 1 der Gemarkung Beutig mit einer Gesamtfläche von ca. 144 Hektar. Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Ostrau.
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Hier: Spende über 871,20 EUR
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 871,20 EUR laut nachfolgender Liste:
Schmidt, Andreas; Gleina Stauchitz | Grundschule Ostrau
Klassenfahrt Klasse 4 Besuch Adam-Ries-Museum Annaberg-Buchholz I 100,00 EUR
Hofgut Beutig KG Ostrau | Kita Ostrau
Gesunde Ernährung I 500,00 EUR
Baugeschäft Sprößig, Ostrau | Kita Ostrau
Baumaterial I 271,20 EUR
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Hier: Spende über 31.300,00 EUR
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende der
Hans-Peter-Dürasch-Stiftung Ostrau | Freiwillige Feuerwehr
für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MTW Gemeinde Jahnatal (Ortswehr Zschaitz) von 31.300,00 EUR
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Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelungen des § 2b UStG nach dem Jahressteuergesetz 2022 und § 27 Abs. 22a UstG
Nach den Schreiben des Deutschen Städtetages vom 15.11.2022 und 21.11.2022 wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 kurzfristig die erneute Verlängerung der optionalen Übergangsregelungen bezüglich des Umstiegs auf die Neuregelungen des § 2b UStG in die Diskussion aufgenommen. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens sieht vor, dass der Beschluss über das Jahressteuergesetz am 16.12.2022 im Bundesrat gefasst wird. Anschließend erfolgt die Verkündigung im Bundesgesetzblatt, damit das Jahressteuergesetz 2022 die Rechtskraft erhält.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Beauftragung an den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22a UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit erklärt die Gemeinde, dass entsprechend des Jahressteuergesetztes 2022 und § 27 Abs. 22a UStG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2025 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG zur Anwendung kommen soll.“
Die Optionserklärung wird somit verlängert.
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Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Ostrau für das Jahr 2016
1. Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Ostrau in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 wie folgt festgestellt:
| Summe der ordentlichen Erträge | 5.649.744,39 EUR |
| Summe der ordentlichen Aufwendungen | 5.578.672,17 EUR |
| Überschuss des ordentlichen Jahresergebnis | 71.072,22 EUR |
| Summe der außerordentlichen Erträge | 235.174,13 EUR |
| Summe der außerordentlichen Aufwendungen | 205.944,85 EUR |
| Sonderergebnis | 29.229,28 EUR |
| Gesamtergebnis | 100.301,50 EUR |
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beträgt -71.072,22 EUR. Der Überschuss wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.
Im Sonderergebnis wird der Überschuss in Höhe von 29.229,28 EUR mit dem Fehlbetrag aus dem Vorjahr verrechnet und beträgt am 31.12.2016 -728.687,23 EUR. Der Fehlbetrag in Höhe von 728.687,23 EUR wurde in der Position Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses ausgewiesen.
| Finanzrechnung | ||
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 474.059,82 EUR | |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -193.873,37 EUR | |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -151.194,00 EUR | |
| Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 128.992,45 EUR | |
| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | -1.790,34 EUR | |
| Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr | 127.202,11 EUR | |
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| Vermögensrechnung (Bilanz) | ||
| Bilanzsumme | 27.083.023,06 EUR | |
| Anlagevermögen | 25.238.827,27 EUR | |
| Umlaufvermögen | 1.840.637,22 EUR | |
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| darunter: liquide Mittel | 1.298.352,30 EUR |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 3.558,57 EUR | |
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| Kapitalposition | 16.792.381,85 EUR | |
| darunter: Basiskapital | 17.449.996,86 EUR | |
| darunter: Rücklagen | 0,00 EUR | |
| darunter: Fehlbetrag Sonderergebnis | -728.687,23 EUR | |
| Sonderposten | 8.674.018,19 EUR | |
| Rückstellungen | 210.210,25 EUR | |
| Verbindlichkeiten | 1.405.625,29 EUR | |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 787,48 EUR | |
2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird zur Kenntnis genommen.
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Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna
A) Aufhebung des Beschlusses Nr. 637-165/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, den Beschluss Nr. 637-165/2022 „Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna“ aufzuheben.
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Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna
B) Neubeschluss zur Vergabe
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, die Vergabe zur Errichtung von 2 Sirenen in den Ortsteilen Pulsitz und Jahna als freistehende Masterrichtung an die:
| HÖRMANN Warnsysteme GmbH | |
| Niederlassung Sirene Mitte/Sachsen | |
| Bahnhofstraße 62 08297 Zwönitz |
mit einer Summe von 30.410,45 € brutto zu vergeben. Die Mehrkosten in Höhe von 2.210,45 € zu den bewilligten Fördermitteln werden aus liquiden Mitteln getragen.
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Einstellung einer Einzelmaßnahme in den Haushalt 2023
Hier: „Abbruch Alter Gasthof Jahna“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, die Maßnahme „Abbruch Alter Gasthof Jahna“ mit Gesamtkosten in Höhe von 109.478,64 €, davon Eigenmitteln in Höhe von 10.947,85 €, in den Haushalt 2023 einzustellen. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch die Verwendung der liquiden Mittel.
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Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Frontauslegermähgerätes
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, den Auftrag zur Lieferung eines Auslegermähwerks an die Firma
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| Teichert GmbH & Co. KG |
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| Sachsenstraße 1 |
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| 04749 Ostrau |
zur geprüften Angebotssumme von 52.598,00 € zu vergeben.
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Eintragungsverfügung der, in der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses, nicht aufgeführten Straßen und Wege
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Aufnahme und Eintragung ins Bestandsverzeichnis von nachfolgenden Straßen, nach § 54 Abs. 1, § 3 SächsStrg
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| Straßen | |
| 1. Kleiner Berg | |
| Ortsstraße, Flurst. 50/2 T.v.; 54; 52 T.v.; 55/1 T.v., Gemarkung Noschkowitz | |
| Anfangspunkt: | Am Schmiedeberg Flurst. 57/21 |
| Endpunkt: | Am Schmiedeberg, Flurst. 50/2 |
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| 2. Am Schmiedeberg | |
| Ortsstraße, Flurst. 14 T.v.; 50/2 T.v.; 57/2 T.v.; 57/18; 57/21; 50/3 T.v.; 54 T.v.; 53 T.v.; Gemarkung Noschkowitz | |
| Anfangspunkt: | K 7511 Flurst. 197 |
| Endpunkt: | Schloßstraße, Flurst. 14 |
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| Beschränkte öffentliche Wege- und Plätze | |
| 1. Ernst-Thälmann-Straße | |
| Wirtschaftsweg, Flurst. 205/35 T.v, Gemarkung Ostrau | |
| Anfangspunkt: | Franz-Emil-Keller-Straße Flurst. 204/8 |
| Endpunkt: | Ernst-Thälmann-Straße, Flurst. 205/12 |
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Vergabe von Bauleistung
Hier: Sanierung der Straßen und Gehwege im Gewerbegebiet - 1. Bauabschnitt-
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Vergabe der Straßenbaumaßnahme „Sanierung der Straßen und Gehwege im Gewerbegebiet - 1. Bauabschnitt-“ an den wirtschaftlichsten Bieter
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| Hoff Straßen und Tiefbau GmbH |
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| Merschützer Straße 19 |
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| 04749 Ostrau |
zur geprüften Angebotssumme von 554.197,37 € brutto zu vergeben.
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Vergabe von Bauleistung
Hier: Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED im Gewerbegebiet - 1. Bauabschnitt
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung die Vergabe der Erneuerung der Leuchtköpfe im Gewerbegebiet, 1. Bauabschnitt an den wirtschaftlichsten Bieter Firma
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| Elektro-Teichmann |
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| Ernst-Thälmann-Straße 7 |
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| 04769 Mügeln 2 |
zur geprüften Angebotssumme von 43.475,31 € brutto.
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Verkauf eines Teilstückes vom Flurstück 10/1 Gemarkung Noschkowitz, am Wiesenmühlenweg im OT Noschkowitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Verkauf eines Teilstückes vom Flurstücks 10/1, Gemarkung Noschkowitz in einer noch zu vermessenden Größe von ca. 1000 m² zu einem Preis von 12,00 €/m², das entspricht einem Gesamtpreis von 12.000,00 Euro, zuzustimmen. Mehr- oder Minderflächen werden mit 12,00 €/m² ausgeglichen. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Vermessung, Notarkosten, Kosten von Versorgungsträgern etc.) werden vom Erwerber übernommen.
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