Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit dem 01. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene, in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten, sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dieses gilt nicht, wenn ein Wahlberechtigter der Auskunftserteilung widerspricht. Auf dieses Recht wird hiermit für die oben genannte Wahl hingewiesen.
Diese Übermittlungssperre kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Einwohnermeldeamt, Karl-Marx-Straße 8, 04749 Ostrau beantragt werden. Dieses Formular ist im Einwohnermeldeamt oder auf der Homepage der Gemeinde Ostrau unter www.gemeinde-ostrau.de/Wahlen 2019/Bürgermeisterwahl erhältlich.
Jahnatal, 06.01.2023