Nach Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von nicht aufgeführten, öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 19.12.2022 verfügt, die folgenden Straßen, öffentlichen Feld- und Waldwege und beschränkt öffentliche Wege und Plätze nachträglich in das jeweilige Straßenbestandsverzeichnis einzutragen:
| • | Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen: |
| 1. Blatt-Nr. 74 „Kleiner Berg“ in Noschkowitz | |
| 2. Blatt-Nr. 75 „Am Schmiedeberg“ in Noschkowitz | |
| • | Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze |
| 1. Blatt-Nr. 53 „Ernst-Thälmann-Straße“ in Ostrau |
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlängen etc.) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblätter in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandblättern und Lageplänen liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Molkereistraße 3, 04749 Ostrau, Abteilung Bauamt während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Ostrau und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig, sowie nach Freischaltung der Internetseite Gemeinde Jahnatal eingestellt.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B. mittels Zustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Karl-Marx-Straße 8, 04749 Jahnatal einzulegen.
Ostrau, 19.12.2022