Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister -
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 11. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 14.11.2023 und Genehmigung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 14.11.2023, öffentlicher Teil.
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 1.320,00 EUR im Rahmen der Spendenaktion Hilfe für FW-Kamerad Frank, Unfall A4 bei Nossen 09.11.2023 laut nachfolgender Liste:
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende
Hans-Peter-Dürasch-Stiftung Ostrau | Spende
Projekt Außenuhr Grundschule Ostrau 12.000,00 EUR
Aufhebung des Beschlusses 116-116/2023 vom 11. Juli 2023 zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt die Aufhebung des Beschlusses 116-116/2023 vom 11. Juli 2023 zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2017. _________________________________________________________________________________________
Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2017
1. Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 wie folgt festgestellt:
| Summe der ordentlichen Erträge | 1.484.094,96 EUR |
| Summe der ordentlichen Aufwendungen | 1.666.021,22 EUR |
| Fehlbetrag im ordentlichen Jahresergebnis | -181.926,26 EUR |
| Summe der außerordentlichen Erträge | 225.938,34 EUR |
| Summe der außerordentlichen Aufwendungen | 500,71 EUR |
| Sonderergebnis | 225.437,63 EUR |
| Gesamtergebnis | 43.511,37 EUR |
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beträgt -181.926,26 EUR. Davon werden 146.153,41 EUR mit dem Basiskapital verrechnet. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von 35.772,85 EUR werden in das Jahr 2018 vorgetragen.
Im Sonderergebnis wird der Überschuss in Höhe von 225.437,63 EUR ausgewiesen. Der Betrag fließt in die Position Fehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren ein. Der Vortrag beträgt zum 31.12.2017 -60.831,47 EUR.
Finanzrechnung
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit — 24.048,75 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — -134.875,35 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — -33.300,75 EUR
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr — -144.127,35 EUR
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — 23.811,09 EUR
Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr — -120.316,26 EUR
Vermögensrechnung (Bilanz)
Bilanzsumme — 6.809.215,45 EUR
Anlagevermögen — 6.560.080,38 EUR
Umlaufvermögen — 248.592,26 EUR
darunter: liquide Mittel — 400,15 EUR
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten — 542,81 EUR
Kapitalposition — 4.348.948,84 EUR
darunter: Basiskapital — 4.445.553,16 EUR
darunter: Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses — -35.772,85 EUR
darunter: Fehlbetrag Sonderergebnis — -60.831,47 EUR
Sonderposten — 2.017.514,14 EUR
Rückstellungen — 32.010,25 EUR
Verbindlichkeiten — 410.142,22 EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten — 600,00 EUR
2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wird zur Kenntnis genommen.
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Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2019
1. Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 wie folgt festgestellt:
Ergebnisrechnung
Summe der ordentlichen Erträge — 1.833.574,69 EUR
Summe der ordentlichen Aufwendungen — 1.893.245,83 EUR
Fehlbetrag im ordentlichen Jahresergebnis — -59.671,14 EUR
Summe der außerordentlichen Erträge — 40.880,97 EUR
Summe der außerordentlichen Aufwendungen — 0,00 EUR
Sonderergebnis — 40.880,97 EUR
Gesamtergebnis — -18.790,17 EUR
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beträgt -59.671,14 EUR. Der Fehlbetrag wird mit der Rücklage aus § 72 Abs 3 Satz 3 SächsGemO verrechnet.
Das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 40.880,97 EUR aus. Der Überschuss wird der Rücklage gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
Finanzrechnung
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit — 152.721,26 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — -9.927,77 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — -21.914,49 EUR
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr — 120.879,00 EUR
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — 36.280,38 EUR
Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr — 157.159,38 EUR
Vermögensrechnung (Bilanz)
Bilanzsumme — 6.631.874,41 EUR
Anlagevermögen — 6.372.202,40 EUR
Umlaufvermögen — 257.733,62 EUR
darunter: liquide Mittel — 97.916,81 EUR
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten — 1.938,39 EUR
Kapitalposition — 4.285.516,84 EUR
darunter: Basiskapital — 3.549.621,42 EUR
Rücklagen — 735.895,42 EUR
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses — 68.336,83 EUR
darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung
gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 Sächs GemO — 68.336,83 EUR
Rücklagen aus dem Sonderergebnisses — 667.558,59 EUR
arunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß
§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO einschließlich Übertragung
gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO — 626.677,62 EUR
Sonderposten — 2.166.058,42 EUR
Rückstellungen — 35.166,00 EUR
Verbindlichkeiten — 145.265,82EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten — -132,67 EUR
2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zur Kenntnis genommen.
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Umbau und Instandsetzung eines Schulbuswartehäuschens für die Grundschule Ostrau in der Ernst-Thälmann-Straße, 04749 Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal ermächtigt die Verwaltung, den Neubau einer zusätzlichen Bushaltestelle mit Buswartehaus in der Ernst-Thälmann-Straße noch im Kalenderjahr 2023 auszuschreiben und zu beauftragen. Die Ausführung erfolgt in Abhängigkeit der Witterung im Kalenderjahr 2024.
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Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses, OT Ostrau
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, nachträglich dem nachträglichen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Ostrau, auf dem Flurstück 257/2, Gemarkung Ostrau, unter Beachtung der Einordnung des Innen- oder Außenbereichs, nicht zuzustimmen.
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