Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister -
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 12. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 12.12.2023 und Genehmigung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 12.12.2023, öffentlicher Teil.
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 1.105,00 EUR im Rahmen der Spendenaktion Hilfe für FW-Kamerad Frank, Unfall A4 bei Nossen 09.11.2023 laut nachfolgender Liste:
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 1.225,42 EUR laut nachfolgender Liste:
Tischtennisplatte Sportplatz Schrebitz — 20,00 EUR
Tischtennisplatte Sportplatz Schrebitz — 200,00 EUR
für Aktion Hausbrand Jahnatal 01.05.2023 | Notunterbringung der vom Brand betroffenen Familie — 270,00 EUR
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Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2020
1. Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 16.01.2024 wie folgt festgestellt:
Ergebnisrechnung
Summe der ordentlichen Erträge — 1.937.587,58 EUR
Summe der ordentlichen Aufwendungen — 1.905.027,14 EUR
Überschuss im ordentlichen Jahresergebnis — 32.560,44 EUR
Summe der außerordentlichen Erträge — 58.292,98 EUR
Summe der außerordentlichen Aufwendungen — 14.258,71 EUR
Sonderergebnis — 44.034,27 EUR
Gesamtergebnis — 76.594,71 EUR
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beträgt 32.560,44 EUR. Der Überschuss wird der Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.
Das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 44.034,27 EUR aus. Der Überschuss wird der Rücklage aus dem Sonderergebnis zugeführt.
Finanzrechnung
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit — 62.732,13 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — -24.325,28 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — -12.500,00 EUR
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr — 25.906,85 EUR
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — -469,08 EUR
Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr — 25.437,77 EUR
Vermögensrechnung (Bilanz)
Bilanzsumme — 6.605.363,45 EUR
Anlagevermögen — 6.349.897,90 EUR
Umlaufvermögen — 254.499,43 EUR
darunter: liquide Mittel — 123.354,58 EUR
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten — 966,12 EUR
Kapitalposition — 4.362.111,55 EUR
darunter: Basiskapital — 3.537.062,91 EUR
Rücklagen — 825.048,64 EUR
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses — 113.455,78 EUR
darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung
gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 Sächs GemO — 80.895,34 EUR
Rücklagen aus dem Sonderergebnisses — 711.592,86 EUR
darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß
§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO einschließlich Übertragung
gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO — 626.677,62 EUR
Sonderposten — 2.085.026,43 EUR
Rückstellungen — 40.866,00 EUR
Verbindlichkeiten — 117.359,47 EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten — 0,00 EUR
2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wird zur Kenntnis genommen.
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Wahlwerbung und Wahlplakatierung im Gemeindegebiet Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung keine Zulassung der Wahlwerbung im amtlichen und nichtamtlichen Teil des Amtsblattes „Jahnataler Echo“ sowie keine Zulassung von Flyern im Amtsblatt. Für die Wahlplakatierung im Gebiet der Gemeinde Jahnatal gilt:
| • | 1 Großplakat je Partei oder Wahlvorschlag |
| • | Unbegrenzte Plakatierung Größe A1 bei max. 3 Plakaten unterschiedlicher Parteien/Wahlvorschläge an einer Straßenlampe übereinander |
Für die Erstellung der Sondernutzungen wird zur Deckung der Verwaltungskosten jeweils eine Verwaltungsgebühr erhoben.
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Bildung der Wahlbezirke in der Gemeinde Jahnatal für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 und die Landtagswahl am 01.09.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, aufgrund von §2 Abs. 4, i.V.m. §3 Kommunalwahlordnung (KomWO) die Bildung von 9 allgemeinen Wahlbezirken und einen Briefwahlbezirk für die für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 und die Landtagswahl am 01.09.2024:
| Wahlbezirk I | OT Zschochau | Zschochau, An der Kirche 25 |
| Wahlbezirk II | Ostrau/Oberdorf | Turnhalle, Döbelner Straße 17 |
| Wahlbezirk III | Ostrau/Unterdorf | Turnhalle, Ernst-Thälmann Str. 29 |
| Wahlbezirk IV | OT Jahna | Dorf- und Gemeinschaftshaus Jahna |
| Wahlbezirk V | OT Kiebitz | Kita Kiebitz, An der kleinen Jahna 24 |
| Wahlbezirk VI | OT Noschkowitz | FFW-Haus Noschkowitz, Merschützer Straße 13 |
| Wahlbezirk VII | OT Schrebitz | Bibliothek Schrebitz, Schulweg 3 |
| Wahlbezirk VIII | OT Zschaitz | Gemeindeverwaltung Zschaitz-Ottewig, Schulstraße 3 |
| Wahlbezirk IX | OT Ottewig | Bibliothek Ottewig, Im Gut 10 |
| Wahlbezirk X, Briefwahl Jahnatal | OT Ostrau | Gemeindeverwaltung Jahnatal, Rathaus Ostrau, Karl-Marx-Str. 8 |
Die Europawahl wird aus organisatorischen Gründen mit der Kommunalwahl (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl) am 09.06.2024 verbunden (§1 Abs. 4 Satz 2 KomWO, § 57 Abs. 2 KomWG).
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Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses für Kommunalwahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal wählt in öffentlicher Sitzung aufgrund § 9 Kommunalwahlgesetz (KomWG) den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie die Beisitzer und Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024:
| Funktion | Name, Vorname |
| Vorsitzende | Zornik, Antje |
| stellv. Vorsitzende/r | Gerlich, Dörthe |
| 1. Beisitzer/in / Schriftführer/in | Pönitz, Denise |
| Stellv. d. 1. Beisitzers / stellv. Schriftführer/in | Sobisch, Danilo |
| 2. Beisitzer/in | Steuer, Michaela |
| Stellv. d. 2. Beisitzers | Barkawitz, Immo |
Die Europawahl wird aus organisatorischen Gründen mit der Kommunalwahl (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen) am 09.06.2024 verbunden (§1 Abs. 4 Satz 2 KomWO, § 57 Abs. 2 KomWG).
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Vergabe von Planungsleistungen der Landschafts- und Umweltplanung im Zuge des Ausbaues des Jahnatalweges
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die ausstehenden Planungsleistungen für Landschafts- und Umweltschutz als Auftragserweiterung in Höhe von 38.372,15 € (brutto) an das bereits beauftragte Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Fabrikstraße 18 in 04178 Leipzig zu vergeben.
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Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines EFH mit freistehender Doppelgarage und Geräteschuppen im OT Kattnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen im OT Kattnitz, auf dem Flurstück 28/1, Gemarkung Kattnitz zuzustimmen. Als Auflage wird die Beschickung der späteren Baustelle über die Rittmitzer Straße mittels Baustraße der zukünftigen Bauherrschaft auferlegt.
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Antrag auf Vorbescheid zur Wohnhauserweiterung EG und Errichtung einer Doppelgarage im OT Pulsitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Antrag auf Vorbescheid zur Wohnhauserweiterung im Erdgeschoss und Errichtung einer Doppelgarage im OT Pulsitz, auf dem Flurstück 129/b, Gemarkung Pulsitz zuzustimmen.
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