Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister -
Änderung der Tagesordnung öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung folgende Änderung der Tagesordnung, öffentlicher Teil:
| 8. | Beratung und Beschlussfassung zur Bildung der Wahlbezirke in der Gemeinde Jahnatal für die Landratswahl am 26.01.2025 und die Bundestagswahl und ggf. den 2. Wahlgang Landrat am 23.02.2025, BV 55-55/2024 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur Einstellung von Maßnahmen in den Haushaltsplan 2025 |
A) Abbruch Alter Gasthof im OT Ottewig
B) Abbruch Alter Gasthof im OT Kiebitz
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Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 4. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 05.11.2024 und Genehmigung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 05.11.2024, öffentlicher Teil.
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Annahme von Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 2.780,00 EUR laut nachfolgender Liste:
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 800,00 EUR im Rahmen der Spendenaktion Hilfe für Wutzschwitzer Familie nach Familientragödie laut nachfolgender Liste:
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende
Wimex Agrarprodukte Import und Export GmbH | Spende für Freiwillige Feuerwehr — 3.000,00 EUR
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende
Elsner Transport + Logistik GmbH Naunhof | Spende für Skaterpark Ostrau — 1.365,00 EUR
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Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelungen des § 2b UStG nach dem Jahressteuergesetz 2024
Das Jahressteuergesetz wurde am 18. Oktober 2024 durch den Bundestag beschlossen. In seiner Novembersitzung am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz schlussendlich zugestimmt. Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt die Verlängerung der Optionserklärung zur Anwendung des §2b UStG bis zum 01. Januar 2027.
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Bildung der Wahlbezirke in der Gemeinde Jahnatal für die Landratswahl am 26.01.2025 und die Bundestagswahl und ggf. den 2. Wahlgang Landrat am 23.02.2025
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Einstellung der Maßnahme „Abbruch Alter Gasthof im OT Ottewig“ in den Haushaltsplan 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, das Vorhaben „Abbruch Alter Gasthof Ottewig im OT Ottewig“ in das bestehende Stadtentwicklungskonzept der Gemeinde Jahnatal für das Jahr 2025 aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Abbruchmaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 119.624,27 € in den Haushalt 2025 eingestellt und Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank im Landesprogramm zur Brachenberäumung beantragt werden. Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 11.962,43 € erfolgt durch die Entnahme von liquiden Mitteln.
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Einstellung der Maßnahme „Abbruch Alter Gasthof im OT Kiebitz“ in den Haushaltsplan 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, das Vorhaben „Abbruch Alter Gasthof Kiebitz im OT Kiebitz“ in das bestehende Stadtentwicklungskonzept der Gemeinde Jahnatal für das Jahr 2025 aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Abbruchmaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 314.080,35 € in den Haushalt 2025 eingestellt und Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank im Landesprogramm zur Brachenberäumung beantragt werden. Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 31.408,04 € erfolgt durch die Entnahme von liquiden Mitteln.
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