Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister –
Änderung der Tagesordnung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung folgende Änderung der Tagesordnung, öffentlicher Teil:
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung zur Sportförderung (Turnhalle Lüttewitz, Sportplatz Zschaitz, Sportplatz Ostrau) entfällt
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Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 15. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 11.11.2025 und Genehmigung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 11.11.2025, öffentlicher Teil.
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Annahme von Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 1.454,50 EUR laut nachfolgender Liste:
| Spende Weihnachtsaktion - Stahlende Kinderaugen für Grundschule Ostrau | |
| Homann, Hennig | 100,00 € |
| Malerfachbetrieb Marcel Wendebaum | 100,00 € |
| Stadtwerke Döbeln | 100,00 € |
| Bestattungshaus Illgen | 250,00 € |
| Kermes, Lutz | 50,00 € |
| Kreissparkasse Döbeln | 200,00 € |
| Spende Kartoffelfest | |
| Porst Landtechnik GmbH | 654,50 € |
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Annahme von Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Sachspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 200,00 EUR
| Spende Seniorenweihnachtsfeier | |
| HES Hallesche Essig- und Senffabrik GmbH | 200,00 € |
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Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt, der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“, zu zustimmen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
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Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt, der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“, zuzustimmen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
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Herstellung des Einvernehmens mit den öffentlichen Schulträgern
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt die Fortführung der Grundschule Ostrau in öffentlicher Trägerschaft und erteilt das Einvernehmen zum Schulnetzplan allgemeinbildende Schulen und Schulen des 2. Bildungsweges im Landkreis Mittelsachsen 2026 nach §23a Absatz 4 SächsSchulG.
Der Gemeinderat erklärt sein Einvernehmen nach § 4c Absatz 8 SächsSchulG zur Ausweisung der Zugehörigkeit zum Kooperationsverbund Döbeln im Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen.
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Bereitstellung von Kompensationsflächen für den Ausbau des Radweges Zschaitz-Goselitz-Zunschwitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die gemeindeeigenen Flurstücke 200/7 und eine Teilfläche aus dem Flurstück 200/2 der Gemarkung Wutzschwitz als Flächen für die dauerhafte Kompensationsmaßnahme für den Radweg Zschaitz-Goselitz-Zunschwitz zu nutzen. Bei der nächsten Umschreibung des Bauleitplanes werden diese Flächen als Flächen für die Kompensation festgesetzt. _______________________________________________________________
Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses im OT Goselitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses, auf dem Flurstück 10/1 der Gemarkung Goselitz, im OT Goselitz, zuzustimmen.