Die Gemeinde Jahnatal erinnert alle abgaben- und steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger an die fristgerechte Zahlung der kommunalen Steuern und Abgaben.
| Zu den regelmäßig fälligen Abgaben zählen insbesondere: | |
| • | Grundsteuer A und B – gemäß den im Bescheid festgelegten Fälligkeiten |
| • | Gewerbesteuer-Vorauszahlungen – jeweils ¼ des Jahresbetrages |
| • | Hundesteuer – jährlich fällig zum 15.02. |
| • | Mieten – jeweils zum 3. eines Monats |
| • | Pachten – gemäß den im Pachtvertrag festgelegten Fälligkeiten |
| • | Elternbeiträge – monatlich zum 15. eines Monats |
| • | Kosten für Mehrbetreuung – 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides |
Die fälligen Beträge sind zu den im jeweiligen Steuer- bzw. Abgabenbescheid genannten Terminen unter Angabe des Kassenzeichens auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Ohne Angabe des Kassenzeichens kann es zu erheblichen Zuordnungs- und Buchungsschwierigkeiten kommen.
Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt der Einzug der fälligen Beträge automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin.
Es wird um die termingerechte Zahlung gebeten. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten wird empfohlen, die Zahlungstermine regelmäßig zu überprüfen.
Bei Fragen zu Bescheiden, Fälligkeiten oder Zahlungsmodalitäten steht die Gemeindekasse/Finanzverwaltung während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung.
Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sind im Steueramt der Gemeinde Jahnatal sowie online unter
www.gemeinde-jahnatal.de/Formulare/Finanzen/SEPA-Lastschriftmandat erhältlich.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Jahnatal. Telefon: 034324 209-213