Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister -
Beschluss Nr. 34-34/2024
Änderung der Tagesordnung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung folgende Änderung der Tagesordnung, öffentlicher Teil:
12. Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen und Vorbescheiden
A) Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Noschkowitz, BV: 43-43/2024
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Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 1. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 03.09.2024 und Genehmigung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 03.09.2024, öffentlicher Teil.
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Beschluss Nr. 36-36/2024
Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 300,00 EUR laut nachfolgender Liste:
Ostrauer Kalkwerke GmbH | Spende für Kartoffelfest 2024 300,00 EUR
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Beschluss Nr. 37-37/2024
Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 360,00 EUR im Rahmen der Aktion Spenden für behindertengerechten Umbau Auto Ute Friedrich laut
nachfolgender Liste:
| Rösch, Christa | 100,00 EUR |
| Hartmann, Annegret | 100,00 EUR |
| Pinkert, Anne-Sigrid; Nossen | 50,00 EUR |
| Dietrich, Angela und Ralf | 100,00 EUR |
| Hoechst, Heiko; Meißen | 10,00 EUR |
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Beschluss Nr. 38-38/2024
Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Ostrau für das Jahr 2022
1. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Ostrau wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2024 wie folgt festgestellt:
| Ergebnisrechnung | |
| Summe der ordentlichen Erträge | 6.861.403,41 EUR |
| Summe der ordentlichen Aufwendungen | 7.419.948,48 EUR |
| Fehlbetrag im ordentlichen Jahresergebnis | -558.545,07 EUR |
| Summe der außerordentlichen Erträge | 140.603,14 EUR |
| Summe der außerordentlichen Aufwendungen | 49.395,25 EUR |
| Überschuss im Sonderergebnis | 91.207,89 EUR |
| Gesamtergebnis | -467.337,18 EUR |
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beträgt -558.545,07 EUR. Der Fehlbetrag wird i.H.v. 509.847,49 EUR dem Basiskapital und i.H.v. 48.697,58 EUR mit der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 91.207,89 EUR aus. Der Überschuss wird der Rücklage aus dem Sonderergebnis zugeführt.
| Finanzrechnung | |
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -190.562,65 EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -1.169.292,86 EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -41.708,00 EUR |
| Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | -1.401.563,51 EUR |
| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | -52.417,86 EUR |
| Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr | -1.453.981,37 EUR |
| Vermögensrechnung (Bilanz) | ||
| Bilanzsumme | 29.371.149,16 EUR | |
| Anlagevermögen | 28.871.774,29 EUR | |
| Umlaufvermögen | 499.374,87 EUR | |
| darunter: liquide Mittel | 20.213,39 EUR |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 EUR | |
| Kapitalposition | 16.125.501,26 EUR | |
| darunter: Basiskapital | 14.160.034,89 EUR |
| Rücklagen | 1.965.466,37 EUR |
| Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | 1.135.870,88 EUR |
| darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 Sächs GemO | 1.064.131,95 EUR |
| Rücklagen aus dem Sonderergebnisses | 829.595,49 EUR |
| darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO einschließlich Übertragung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO | 297.319,55 EUR |
| Sonderposten | 12.277.632,89 EUR | |
| Rückstellungen | 226.590,04 EUR | |
| Verbindlichkeiten | 741.424,97 EUR | |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 EUR | |
2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen.
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Beschluss Nr. 39-39/2024
Vergabe von Planungsleistungen - Hier: Neubau interkommunales Feuerwehrgerätehaus Zschaitz-Ottewig, TGA AnlGr. 1 - 3, 7
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Planungsleistungen zur TGA AnlGr. 1 - 3, 7 für den Neubau interkommunales Feuerwehrgerätehaus Zschaitz-Ottewig, LPH 1 - 9, zum vorläufigen Honorar (brutto) in Höhe von 76.028,49 EUR an das Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung PartG mbH G. & H. Radisch, Marktstraße 11 in 04720 Döbeln zu vergeben.
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Vergabe von Planungsleistungen
Hier: Neubau interkommunales Feuerwehrgerätehaus Zschaitz-Ottewig, TGA AnlGr. 4-5
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Planungsleistungen zur TGA AnlGr. 4 - 5 für den Neubau interkommunales Feuerwehrgerätehaus Zschaitz-Ottewig, LPH 1 - 9, zum vorläufigen Honorar (brutto) in Höhe von 49.801,63 EUR an das Ingenieurbüro Elektrotechnik für Elektrotechnik, Theaterstraße 5 in 04720 Döbeln zu vergeben.
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Beschluss Nr. 41-41/2024
Vergabe von Planungsleistungen - Hier: Neubau interkommunales Feuerwehrgerätehaus Zschaitz-Ottewig, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Planungsleistungen zur Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für den Neubau interkommunales Feuerwehrgerätehaus Zschaitz-Ottewig, LPH 1-9, zum vorläufigen Honorar (brutto) in Höhe von 57.123,49 EUR an die Bietergemeinschaft Bauplanungsbüro Schroeder architekten gmbh / Architekturbüro Zache GmbH, An der Kremsche 15 in 04720 Döbeln zu vergeben.
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Beschluss Nr. 42-42/2024
Vergabe von Bauleistungen - Hier: „Kalköfen Münchhof, Instandsetzung Sumpfgrubenhaus und Ofen Süd“ – Natursteinmauerwerk und Fugen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Bauleistungen Maurerarbeiten zur Sanierung Kalkofen Süd im OT Münchhof zum Gesamtbruttopreis in Höhe von 86.240,66 EUR an die SJR Spezialtiefbau GmbH, Lindenstraße 10 in 04821 Polenz zu vergeben.
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Beschluss Nr. 43-43/2024
Vergabe von Bauleistungen - Hier: „Kalköfen Münchhof, Instandsetzung Sumpfgrubenhaus und Ofen Süd“ – Tiefbauarbeiten
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Bauleistungen Tiefbauarbeiten zur Sanierung Kalkofen Süd im OT Münchhof zum Gesamtbruttopreis in Höhe von 41.789,37 EUR an die LFT Straßen- und Tiefbau GmbH, Münchhofer Straße 2 in 04749 Jahnatal zu vergeben.
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Beschluss Nr. 44-44/2024
Kommunalbudget 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, den Bauvorhaben in den Ortsteilen Jahna, Kiebitz, Rittmitz und Lüttewitz (Nr. 1-4) zur Förderung aus dem Kommunalbudget 2025 zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung mit der Anmeldung zur Förderung.
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Beschluss Nr. 45-45/2024
Übernahme einer Zwischenfinanzierung für den Verein Kulturdenkmal Gasthof „Wilder Mann“ e. V.
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Gewährung einer Zwischenfinanzierung für den Verein Kulturdenkmal Wilder Mann e.V. für die Baumaßnahme „Umgestaltung der Außenanlage zum Konzertgarten“.
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Beschluss Nr. 46-46/2024
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Noschkowitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 10/4 der Gemarkung Noschkowitz zuzustimmen.
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