Mit dem in Kraft treten des neuen Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) im Jahr 2021 haben nun die Kommunen die Möglichkeit ihre Baumschutzsatzungen umfassender zu gestalten.
Zweck einer Baumschutzsatzung ist der wirkungsvolle Schutz des Gehölzbestandes der Städte und Gemeinden. Die Qualität einer Stadt/Kommune wird auch durch ihren Grünanteil definiert. Bäume und andere Gehölze sind die für Jeden sichtbaren Strukturen, die zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Die ortsbildprägende ästhetische Qualität, die Verbesserung des Klimas, wie auch das Lebensraumangebot für wildlebende Tiere, sind positive Auswirkungen des Gemeinde-grüns. Nur durch einen sorgsamen Umgang mit den bestehenden Gehölzen, insbesondere auch mit Hecken, Sträuchern und Klettergehölzen, kann ein Beitrag zur Verbesserung des örtlichen Kleinklimas geleistet und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sichergestellt werden.
Die derzeit bestehende Baumschutzsatzung wurde überarbeitet und im Gemeinderat vorberaten.
Gleichzeitig erfolgt aktuell eine Anhörung von Trägern öffentlicher Belange.
Der Entwurf der überarbeiteten Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Jahnatal wird gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) im Zeitraum
vom 04. November 2024 bis einschließlich 06. Dezember 2024
| Montag | ----------- |
| Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | ----------- |
| Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Jahnatal einschließlich aller Ortsteile.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Jahnatal/Rathaus & Politik/Verwaltung/Satzungen einsehbar, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an info@gemeinde-jahnatal.de
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes.
Einwände und Hinweise können die Einwohner und Abgabepflichtigen bis spätestens 06.12.2024 in der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Ordnungsdienst, Molkereistraße 3, 04749 Jahnatal, kundtun.
Ostrau, 21.10.2024