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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 10/2025
Stellenausschreibungen
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Stellenausschreibung

Gemeinde Jahnatal

Die Gemeinde Jahnatal sucht mit Beginn zum 01.01.2026,

5 Reinigungskräfte (w/m/d)

für unsere kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen

(Kitas, Schule, Turnhallen)

mit einer individuell vereinbarten Arbeitszeit zwischen 20 bis 33 Stunden

Die Stellen sind vorerst befristet mit der Option der Festanstellung.

Aufgabenschwerpunkte sind im Wesentlichen:

Durchführung von Reinigungsarbeiten, Unterhaltsreinigungen und Grundreinigungsarbeiten in der Grundschule Ostrau und anderen Einrichtungen der Gemeindeverwaltung zu flexiblen Arbeitszeiten

Auffüllen von Verbrauchsmaterial und Abfallentsorgung

Einhaltung und Kontrolle von Hygienestandards und Sicherheitsvorschriften

Zuverlässige, gründliche Arbeitsweise – eigenständig oder im Team

Sorgsamer Umgang mit Reinigungsmitteln und -geräten

Je nach Einsatz: Glas-/Fensterreinigung und Grund-/Sonderreinigungen (nach Absprache)

Absprache und Zusammenarbeit mit Hausmeistern, Leitern und Mitarbeitern

Einsatzorte sind die Grundschule Ostrau mit angeschlossenem Hort, Schulturnhalle Ostrau (inkl. Bibliothek), Kitas in Ostrau, Kiebitz und Lüttewitz, die Turnhalle in der Döbelner Straße in Ostrau sowie der Hort in Lüttewitz und die Turnhalle in Lüttewitz

Gesucht werden:

zwei Reinigungskräfte für die Grundschule Ostrau, die Schulturnhalle Ostrau, die Bibliothek Ostrau sowie die Turnhalle in der Döbelner Straße in Ostrau mit ca. 65 Wochenstunden gesamt

eine Reinigungskraft für die Kita Ostrau mit ca. 23 Wochenstunden

eine Reinigungskraft für die Kita Kiebitz mit ca. 20 Wochenstunden

eine Reinigungskraft für die Kita Lüttewitz, den Hort Lüttewitz und die Turnhalle Lüttewitz mit ca. 25 Wochenstunden

Eine Änderung in der Aufgabenzuweisung bleibt vorbehalten.

Das bringen Sie mit:

Herz, Verlässigkeit und Teamgeist für gepflegte Objekte, in den Kinder lernen und betreut werden!

eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gebäudereiniger oder eine vergleichbare Qualifikation sind wünschenswert; von Vorteil sind Erfahrungen als Reinigungskraft

gründliche, selbstständige Arbeitsweise, Sorgfältigkeit, Flexibilität, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Serviceorientierung

sicheres, freundliches Auftreten sowie Teamfähigkeit

Kenntnisse im Umgang mit Reinigungstechnik und -chemie sind von Vorteil

Führerschein Klasse B (je nach Tour/Einsatzgebiet) wünschenswert

Wir bieten Ihnen...

Ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit den sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes.

Eine nach Qualifikation und Kenntnissen der auszuübenden Tätigkeit entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an das Personalamt, Frau Zornik. Telefon: 034324 209-201

Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 07.11.2025 per E-Mail und möglichst in einer zusammengefassten Datei (pdf oder docx) an bewerbung@gemeinde-jahnatal.de oder schriftlich an Gemeindeverwaltung Jahnatal, Personalabteilung, Karl-Marx-Straße 8, 04749 Jahnatal.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:

Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber (m/w/d) in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen beispielsweise per E-Mail an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlage nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Jahnatal, 30.09.2025
Dirk Schilling
Bürgermeister