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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 10/2025
Öffentliche Ankündigungen
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Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins gem. § 15(4) der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

Geschäftszeichen des ÖbVI: 2025-0128

Projekt: Neuordnungsverfahren B169 OU Naundorf, Verfahrensnummer N11/300671 Verfahrensabschnitt 9

Gemeinde Jahnatal, Gemarkung Jahna, Flurstücke:

204/4, 206/1, 209/1, 209/2, 210, 211

Gemeinde Jahnatal, Gemarkung Glanschwitz, Flurstücke:

43/4, 52, 53, 54/1

Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren.

Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.

Der Grenztermin findet am Montag, dem 24.11.2025 um 8:30 Uhr statt.

Treffpunkt: vor dem Grundstück Dorfstraße 1, 04769 Naundorf, OT Hohenwussen

Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

gez. Dipl.-Ing. Hans-Peter Keller
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig, Tel. 0341 525579-0