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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 2/2023
Die Gemeindeverwaltung Jahnatal informiert
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Aufruf zur Schöffenwahl

- 2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 -

Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 wieder mehrere tausend Schöffinnen und Schöffen zu wählen.

Wahl der Schöffen

Schöffen kommen als ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts zum Einsatz. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten für die Wahl auf. Für die Schöffenperiode 2024 bis 2028 sind durch die Gemeinde Jahnatal Schöffen vorzuschlagen. Wer an der Ausübung eines Schöffenamtes interessiert ist, kann sich hierfür bewerben.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Vorurteilsfreiheit, Unparteilichkeit sowie Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch gesundheitliche Eignung.

Schöffin oder Schöffe kann nicht werden, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Anwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern gewählt werden.

Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre alt sind, bei der Gemeinde bewerben.

Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus den Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt.

Jeder Interessierte kann sich bei der Gemeinde als Schöffe bewerben oder andere, ihm geeignet erscheinende Personen, vorschlagen.

Die Bewerbungen und Vorschläge müssen bis zum 30.04.2023 bei der Gemeinde eingegangen sein.

Der Gemeinderat entscheidet bis zum 30.06.2023, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt bitte bis spätestens zum 30.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Jahnatal. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de oder auf unserer Homepage www.gemeinde-jahnatal.de (ab 01.03.2023 ist unsere neue Homepage aktiv) heruntergeladen werden. Gern können Sie sich die Formulare auch im Rathaus abgeholt werden.

Bei Fragen rufen Sie uns gern an. Telefon: 034324 209-0

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!