Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 nachfolgenden Feststellungsbeschluss gefasst:
1. Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 wie folgt festgestellt:
Summe der ordentlichen Erträge — 1.833.574,69 EUR
Summe der ordentlichen Aufwendungen — 1.893.245,83 EUR
Fehlbetrag im ordentlichen Jahresergebnis — -59.671,14 EUR
Summe der außerordentlichen Erträge — 40.880,97 EUR
Summe der außerordentlichen Aufwendungen — 0,00 EUR
Sonderergebnis — 40.880,97 EUR
Gesamtergebnis — -18.790,17 EUR
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beträgt -59.671,14 EUR. Der Fehlbetrag wird mit der Rücklage aus § 72 Abs 3 Satz 3 SächsGemO verrechnet.
Das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 40.880,97 EUR aus. Der Überschuss wird der Rücklage gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
Finanzrechnung
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit — 152.721,26 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — -9.927,77 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — -21.914,49 EUR
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr — 120.879,00 EUR
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — 36.280,38 EUR
Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr — 157.159,38 EUR
Vermögensrechnung (Bilanz)
Bilanzsumme — 6.631.874,41 EUR
Anlagevermögen — 6.372.202,40 EUR
Umlaufvermögen — 257.733,62 EUR
darunter: liquide Mittel — 97.916,81 EUR
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten — 1.938,39 EUR
Kapitalposition — 4.285.516,84 EUR
darunter: Basiskapital — 3.549.621,42 EUR
Rücklagen — 735.895,42 EUR
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses — 68.336,83 EUR
darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 Sächs GemO — 68.336,83 EUR
Rücklagen aus dem Sonderergebnisses — 667.558,59 EUR
darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO einschließlich Übertragung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO — 626.677,62 EUR
Sonderposten — 2.166.058,42 EUR
Rückstellungen — 35.166,00 EUR
Verbindlichkeiten — 145.265,82 EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten — -132,67 EUR
2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Hinweis zur öffentlichen Auslegung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Zschaitz-Ottewig:
Gemäß §§ 88c (3) SächsGemO liegt der Jahresabschluss in der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Molkereistr. 3, Kämmerei, aus.
Die Auslegung erfolgt zu den folgenden Sprechzeiten:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Jahnatal, 12.02.2024