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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 2/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 21.01.2025

Gemeindeverwaltung Jahnatal

- Bürgermeister –

Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 21.01.2025

Beschluss Nr. 71-1/2025

Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 5. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 10.12.2024 und Genehmigung, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 10.12.2024, öffentlicher Teil.

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Beschluss Nr. 72-2/2025

Annahme von diversen Spenden und Schenkungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Sachspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 420,00 EUR laut nachfolgender Liste:

Fernseh- und Haushaltgeräte Lothar Winkler, Ostrau | Sachspende Kita Ostrau | Geschirrspüler  —  420,00 EUR

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Beschluss Nr. 73-3/2025

Annahme von diversen Spenden und Schenkungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 370,00 EUR laut nachfolgender Liste:

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Paas, Andreas Johannes; Delmschütz | Spende für Grundschule Ostrau  — 50,00 EUR

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Gelbrich, Katharina; Leipzig | Spende für Grundschule Ostrau  — 50,00 EUR

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Reinken, Mark; Kriebstein | Spende für Grundschule Ostrau  — 120,00 EUR

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Schilling, Elsbeth; Ostrau | Spende Hilfe für Wutzschwitzer Familie nach Familientragödie  — 50,00 EUR

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Erdmann, Jörg; Kiebitz | Spende Hilfe für Wutzschwitzer Familie nach Familientragödie  — 50,00 EUR

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Erdmann, Jörg; Kiebitz | Spende behindertengerechten Umbau Auto Ute Friedrich  — 50,00 EUR

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Beschluss Nr. 74-4/2025

Annahme von diversen Spenden und Schenkungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende

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Hans-Peter-Dürasch-Stiftung Ostrau | Spende für Ertüchtigung Spielplatz Ottewig  — 15.000,00 EUR

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Beschluss Nr. 75-5/2025

Bestätigung des Wahlergebnisses zur Wahl der Ortswehrleitung für die Ortswehr Rittmitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal bestätigt in öffentlicher Sitzung das Wahlergebnis vom 13.12.2024 und spricht damit die Berufung für folgenden FFw-Kameraden aus:

Ortswehrleiter Ortswehr Rittmitz:

Stefan Mieske, 04749 Jahnatal

1. Stellv. des Ortswehrleiters Ortswehr Rittmitz:

Thomas Schleehahn, 04749 Jahnatal

2. Stellv. des Ortswehrleiters Ortswehr Rittmitz:

Heiko Ramm, 04749 Jahnatal

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Beschluss Nr. 76-6/2025

Bestätigung des Wahlergebnisses zur Wahl der Ortswehrleitung für die Ortswehr Noschkowitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal bestätigt in öffentlicher Sitzung das Wahlergebnis vom 13.12.2024 und spricht damit die Berufung für folgenden FFw-Kameraden aus:

Ortswehrleiter Ortswehr Noschkowitz:

Harry Plato, 04749 Jahnatal

1. Stellv. des Ortswehrleiters Ortswehr Noschkowitz:

Daniel Heßler, 04749 Jahnatal

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Beschluss Nr. 77-7/2025

Berufung der Jugendwehrleiterin Ostrau

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal bestätigt in öffentlicher Sitzung die Berufung von Frau Kristin Taube, wohnhaft in 04749 Jahnatal, zur Leiterin der Jugendfeuerwehr Ostrau.

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Beschluss Nr. 78-8/2025

Ökologische Aufwertung Gewerbegebiet Ostrau und Oschatzer Straße

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, das Vorhaben „Ökologische Aufwertung Gewerbegebiet Ostrau und Oschatzer Straße“ an die LFT Straßen- und Tiefbau GmbH, Münchhofer Straße 2 in 04749 Jahnatal, zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 64.145,05 €.

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Beschluss Nr. 79-9/2025

Kauf/Tausch von Teilflächen des Flurstücks 21, Gemarkung Zunschwitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Kauf/Tausch von Teilstücken des Flurstücks 21, Gemarkung Zunschwitz, hier ca. 70,00 m² (Bushaltestelle) und ca. 5,00 m², vom Flurstück 20 Zunschwitz, an die Gemeinde Jahnatal und ca. 210,00 m² an die Eigentümer des Flurstücks 21, Zunschwitz, wobei ca. 135,00 m² entgeltlich zu 9,00 €/m² ausgeglichen werden, zuzustimmen.

Die sich hieraus ergebenden Kosten wird von beiden Vertragsparteien je zur Hälfte getragen.

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