Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister –
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 6. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 21.01.2025 und Genehmigung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 21.01.2025, öffentlicher Teil.
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Bestätigung des Wahlergebnisses zur Wahl der Ortswehrleitung für die Ortswehr Ostrau
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal bestätigt in öffentlicher Sitzung das Wahlergebnis für die Ortswehrleitung der FFW Jahnatal, Ortswehr Ostrau, vom 20.01.2025 und spricht damit die Berufung für folgenden FFw-Kameraden aus:
| Ortswehrleiter Ortswehr Ostrau: | Denny Thomas, 04749 Jahnatal |
| 1. Stellv. des Ortswehrleiters Ortswehr Ostrau: | Max Grundmann, 04749 Jahnatal |
| 2. Stellv. des Ortswehrleiters Ortswehr Ostrau: | Toby Lippert, 04720 Döbeln |
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Bestätigung des Wahlergebnisses zur Wahl der Ortswehrleitung für die Ortswehr Schrebitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal bestätigt in öffentlicher Sitzung das Wahlergebnis für die Ortswehrleitung der FFW Jahnatal, Ortswehr Schrebitz, vom 31.01.2025 und spricht damit die Berufung für folgenden FFw-Kameraden aus:
| Ortswehrleiter Ortswehr Schrebitz: | Jens Schneider, 04749 Jahnatal |
| 1. Stellv. des Ortswehrleiters Ortswehr Schrebitz: | Torsten Buche, 04749 Jahnatal |
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Billigung und Offenlegung inkl. Abwägung der Stellungnahmen für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal billigt den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ und beschließt, den Entwurf in der Fassung vom Februar 2025 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom Februar 2025 sowie die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung (Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) für die Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Jahnatal.
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Billigung und Offenlegung inkl. Abwägung der Stellungnahmen für den Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt, die Billigung und Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ inkl. Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung (Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan “ Agri-Solarpark Ostrau“
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
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Reduzierung des Geltungsbereichs für den Entwurf des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt, die Reduzierung des Geltungsbereiches gegenüber den Darstellungen im Aufstellungsbeschlusses und umfasst gemäß der Entwurfsfassung vom Februar 2025 die Flurstücke 325/1, 324/1, 312, 315, 323/1, 322/1, 322/3, 316/1, 314, 311, 310, 308, 309, 306/9 der Gemarkung Ostrau, für die Flurstücke 90, 92, 84-86 sowie 74-78 der Gemarkung Münchhof, für das Flurstück 68/1 der Gemarkung Noschkowitz, für das Flurstück 99/2 der Gemarkung Merschütz. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 81,1 ha.
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 25,00 EUR laut nachfolgender Liste:
| - | Schubert, Karin und Helmut; Ostrau | Spende behindertengerechten Umbau Auto Ute Friedrich — 25,00 EUR |
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Satzung der Gemeinde Jahnatal über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Jahnatal vom 04.01.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Jahnatal rückwirkend zum 01.01.2025 in der Fassung der Anlage. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.01.2023 außer Kraft.
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Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Jahnatal für das Jahr 2023
1. Die Eröffnungsbilanz 2023 der Gemeinde Jahnatal wird gemäß § 88a Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 104 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 11.02.2025 wie folgt festgestellt:
Vermögensrechnung (Bilanz)
| Bilanzsumme | 36.056.313,94 EUR | |
| Anlagevermögen | 35.451.498,74 EUR | |
| Umlaufvermögen | 604.815,20 EUR | |
| darunter: liquide Mittel | 20.213,39 EUR |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 EUR | |
| Kapitalposition | 20.378.790,36 EUR | |
| darunter: Basiskapital | 17.277.796,99 EUR |
| Rücklagen | 3.100.993,37 EUR |
| Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | 1.195.434,04 EUR |
| darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 Sächs GemO | 1.123.695,11 EUR |
| Rücklagen aus dem Sonderergebnisses | 1.905.559,33 EUR |
| darunter: Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO einschließlich Übertragung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO | 1.249.634,75 EUR |
| Sonderposten | 14.352.566,15 EUR | |
| Rückstellungen | 273.412,04 EUR | |
| Verbindlichkeiten | 1.051.545,39 EUR | |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 EUR | |
2. Der Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz 2023 wird zur Kenntnis genommen
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Abgabe einer Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Naundorf, für den aktuell in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ zuzustimmen.
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Vergabe von Planungsleistungen
Hier: Abriss alter Gasthof OT Ottewig
Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch das Ingenieurbüro Ritter-Müller in Höhe von 7.714,97 € unterbreitet. Die geplanten Kosten lagen bei 9.435,67 € zzgl. der bereits beauftragten Leistungen in Höhe von 2.414,81 €, also Gesamtkosten in Höhe von 11.850,48 €. Durch die Verwaltung wird empfohlen dieses Angebot anzunehmen.
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Vergabe von Planungsleistungen
Hier: Abriss alter Gasthof OT Kiebitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Planungsleistungen LPH 4-8 zum Abriss des alten Gasthofes im OT Kiebitz an das Ingenieurbüro Ritter-Müller, Sportlerweg 12 in 04571 Rötha zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 25.796,14 €.
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Bauleistungen zur Risssanierung im Gemeindegebiet Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, das Vorhaben „Risssanierung im Gemeindegebiet Jahnatal“ an die A&F Asphalt GmbH, Heinrich-Heine-Ring 14, 76669 Bad Schönborn zu vergeben. Die Bruttogesamtkosten betragen 9.148,13 €.
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Bauantrag zur Nutzungsänderung mit Umbau und Aufstockung von Nebengebäuden im OT Goselitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag zur Nutzungsänderung mit Umbau und Aufstockung der Nebengebäude zum Wohnen, auf dem Flurstück 148/1 der Gemarkung Goselitz, im OT Goselitz zuzustimmen.
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