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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 2/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ der Gemeinde Jahnatal

Der Entwurf des qualifizierten Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ der in der Fassung vom Februar 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 325/1, 324/1, 312, 315, 323/1, 322/1, 322/3, 316/1, 314, 311, 310, 308, 309, 306/9 der Gemarkung Ostrau, die Flurstücke 90, 92, 84-86 sowie 74-78 der Gemarkung Münchhof, das Flurstück 68/1 der Gemarkung Noschkowitz, sowie das Flurstück 99/2 der Gemarkung Merschütz mit einer Fläche von ca. 81,1 ha. Er befindet sich innerhalb des Landkreises Mittelsachsen, ca. 400 Meter südlich der Ortslage Ostrau der Gemeinde Jahnatal.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht den Geltungsbereich des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung und die Begründung zum Entwurf sowie planungsrelevante Gutachten sowie das Landwirtschaftliche Konzept (Anlage A der DIN SPEC 91434) zum Bebauungsplan.

Die Auslegung erfolgt vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025

In der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Bauamt-Molkereistraße 3, 04749 Jahnatal

während der Dienstzeit

Montag

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Dienstag

09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00

Mittwoch

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Donnerstag

09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

Freitag

09:00 - 12:00

statt.

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:

www.gemeinde-jahnatal.de

zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Unterschrift —  Siegel
Bürgermeister
Dirk Schilling