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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 2/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (SächsVwZG)

An

Herrn Jean Hornus

Letzte bekannte Adresse:

Rüderstraße 9

04741 Roßwein

Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist nach Frankreich abgemeldet. Die genaue Adresse ist unbekannt. Bisherige Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind folgende Dokumente zuzustellen:

-

Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung vom 10.01.2025

-

Mahnung vom 11.10.2024

-

Mahnung vom 12.08.2024

-

Mahnung vom 23.04.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden nach §15 Abs. 1 SächsVwZG öffentlich zugestellt und können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die oben genannte Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) bei der

Gemeindeverwaltung Jahnatal

- Kämmerei -

Molkereistraße 3

04749 Jahnatal OT Ostrau

abgeholt bzw. eingesehen werden.

Vor der Abholung der Dokumente ist bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung unter Tel. 034324 209-212 aufzunehmen.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt. Nach deren Ablauf drohen Rechtsverluste. Wir weisen darauf hin, dass ein Dokument, nach §15 Abs. 3 SächsVwZG als ordentlich zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung, zwei Wochen vergangen sind.

Jahnatal, den 10.02.2025

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Dirk Schilling

i.A. Silke Pielmaier

Bürgermeister

Kassenleitung

Dienstsiegel