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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 3/2025
Die Kämmerei informiert
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Information zu den Grundsteuerbescheiden

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Jahnatal,

demnächst erhalten Sie die neuen Grundsteuerbescheide.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Einsprüche gegen die Höhe des Messbetrages oder bei Zweifeln zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt eingelegt (Tel. 03431/653-30 Zentrale) werden müssen. Die Berechnung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt ausschließlich durch das Finanzamt. Nur dieses kann die Grundlagen bei fehlerhafter Bewertung ändern.

Soll mit einem Rechtsmittel die Grundlage des Grundsteuerbescheides – Grundsteuerwert-bescheid und/oder Grundsteuermessbescheid – angegriffen werden, gilt die Frist von einem Monat nach Erlass dieser Bescheide. Diese Frist dürfte zwischenzeitlich nahezu immer abgelaufen sein. Dann ist ein Antrag auf sogenannte „fehlerbeseitigende Wert- und ggf. Zurechnungsfortschreibung, beim zuständigen Finanzamt, zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Jahnatal an die Festsetzungen im Grundsteuermessbetragsbescheid gebunden ist, auch wenn gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben wurde – und zwar bis zum Eingang eines geänderten Bescheids. Ein Einspruch beim Finanzamt entbindet nicht von der Zahlungspflicht und hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

Hinweis zur Zahlung

Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuer kommt es in der Regel zu einer Veränderung des zu zahlenden Grundsteuerbetrages. Daher empfehlen wir, etwaige Daueraufträge zur Grundsteuerzahlung zu löschen und ggf. einen neuen Dauerauftrag, mit dem neuen Betrag, bei Ihrer Bank einzureichen.

Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Gemeindeverwaltung Jahnatal eingereicht hat, muss nichts unternehmen – das SEPA-Mandat gilt auch für die neue Grundsteuer. Weitere Informationen dazu finden Sie im Grundsteuerbescheid 2025. Wir möchten Sie bitten, die angegebene Bankverbindung auf die Richtigkeit zu prüfen.

Bitte geben Sie bei allen Mitteilungen und Zahlungen stets das voll- ständige Kassenzeichen an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung Jahnatal