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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß §15 Sächsisches Verwaltungszustellungs- gesetz (SächsVwZG)

An

Grundstücksgemeinschaft

Ksenia Dotter

Bay, Alexander Kuznetsov

Nataliya Kusnetsova

Bzgl.:

Veranlagung - Grundsteuer B

Am Kirschberg 9, Gemarkung Zschaitz,

Flurstücks-Nr. 31/1, 31/2

Letzte bekannte Adresse:

Moskau russ. Föderation

Bisherige Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Personen, ist laut sächsischen Melderegister, die russische Föderation.

Eine genauere Adresse ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.

Der vorgenannten Personen sind folgende Dokumente zuzustellen:

-

Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung vom 27.01.2025

-

Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung vom 10.02.2025

-

Mahnung vom 18.02.2025

-

Mahnung vom 12.08.2024

-

Mahnung vom 23.04.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden nach §15 Abs. 1 SächsVwZG öffentlich zugestellt und können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die oben genannte Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) bei der

Gemeindeverwaltung Jahnatal

- Kämmerei –

Molkereistraße 3

04749 Jahnatal OT Ostrau

abgeholt bzw. eingesehen werden.

Vor der Abholung der Dokumente ist bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung unter Tel. 034324 209-212 aufzunehmen.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt. Nach deren Ablauf drohen Rechtsverluste. Wir weisen darauf hin, dass ein Dokument, nach § 15 Abs. 3 SächsVwZG als ordentlich zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung, zwei Wochen vergangen sind.

 — 

Jahnatal, den 18.03.2025

Dirk Schilling
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