Am 15.05.2023 ist die 2. Rate der Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das Veranlagungsjahr 2023 zur Zahlung fällig, dies gilt aber nicht für Jahreszahler.
Ebenfalls werden die Hundesteuern und die Pachtzahlungen für das Jahr 2023 am 01.07.2023 fällig. Wir möchten alle, die keine Lastschrift haben, auf diese Termine hinweisen. Die Höhe der Grundsteuer ist dem Grundsteuerjahresbescheid zu entnehmen bzw. dem zuletzt ergangenen Grundsteueränderungsbescheid.
Es ist unbedingt erforderlich, dass bei der Überweisung oder Bezahlung des Steuerbetrages das auf dem Bescheid vermerkte Kassenzeichen angegeben wird. Es kann sonst zu erheblichen Zuordnungs- und Buchungsschwierigkeiten kommen.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, da sonst Säumnisgebühren und Mahngebühren erhoben werden müssen.
Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates liegen im Steueramt der Gemeinde Jahnatal sowie im Internet unter www.gemeinde-jahnatal.de/Dienstleistung/Formulare bereit.
Zur Klärung von Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde
Jahnatal, Telefon 034324 209213.