Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister -
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 07.03.2023 und Genehmigung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 07.03.2023, öffentlicher Teil.
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Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2016
1. Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2023 wie folgt festgestellt:
| Summe der ordentlichen Erträge | 1.463.950,34 EUR |
| Summe der ordentlichen Aufwendungen | 1.595.841,56 EUR |
| Fehlbetrag im ordentlichen Jahresergebnis | -131.891,22 EUR |
| Summe der außerordentlichen Erträge | 18.242,52 EUR |
| Summe der außerordentlichen Aufwendungen | 6.973,45 EUR |
| Sonderergebnis | 25.215,97 EUR |
| Gesamtergebnis | -106.675,25 EUR |
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beträgt -131.891,22 EUR. Davon werden 131.891,22 EUR mit dem Basiskapital verrechnet.
Im Sonderergebnis wird der Überschuss in Höhe von 25.215,97 EUR ausgewiesen. Der Betrag wird mit dem Fehlebtrag verrechnet. Der Übertrag des Fehlbetrages des Sonderergebnisses auf Folgejahre beträgt zum 31.12.2016 286.269,10 EUR
Finanzrechnung
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -19.895,01 EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | 46.394,95 EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -32.608,31 EUR |
| Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | -6.108,37 EUR |
| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | -4.272,12 EUR |
Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln
| im Haushaltsjahr | -10.380,49 EUR |
| Vermögensrechnung (Bilanz) | |
| Bilanzsumme | 6.497.555,25 EUR |
| Anlagevermögen | 6.253.564,41 EUR |
| Umlaufvermögen | 243.454,83 EUR |
| darunter: liquide Mittel | 60.312,88 EUR |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 536,01 EUR |
| Kapitalposition | 4.374.948,04 EUR |
| darunter: Basiskapital | 4.661.217,14 EUR |
| darunter: Rücklagen | 0,00 EUR |
| darunter: Fehlbetrag Sonderergebnis | -286.269,10 EUR |
| Sonderposten | 1.650.329,95 EUR |
| Rückstellungen | 236.585,74 EUR |
| Verbindlichkeiten | 235.691,52 EUR |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 EUR |
2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird zur Kenntnis genommen.
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Sachspenden bis zu einem Einzelwert von
maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von — 534,43 EUR
laut nachfolgender Liste:
Litzke GmbH & Co. KG Rittmitz | Sachspende für Kita Kiebitz
Kinderwarnwesten und Sandspielzeuge — 371,22 EUR
Partzsch Elektromotoren GmbH Döbeln | Sachspende
Aluminiumzuschnitt für Wandertafel Historikergruppe Burgberg Zschaitz — 163,21 EUR
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Annahme von diversen Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von — 1.720,00 EUR
laut nachfolgender Liste:
| • | Vogt, Gudrun; Roßwein | Kita Ostrau | ||
| Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest | 50,00 EUR | ||
| • | Hofgut Beutig; Sander | Kita Ostrau | Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest | 500,00 EUR |
| • | Herzog, Isabel; Schmorren | Kita Ostrau | Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest | 40,00 EUR |
| • | Agrar AG Ostrau | Kita Ostrau | Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest | 100,00 EUR |
| • | Blochwitz, Carmen und Andreas | Kita Ostrau | Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest | 50,00 EUR |
| • | LOS Leckortungs- und Bautrocknungsservice Stauchitz | Kita Ostrau | Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest | 200,00 EUR |
| • | Kreissparkasse Döbeln | Spende für Wandertafel Historikergruppe Burgberg Zschaitz | 780,00 EUR |
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Neufassung der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung den Brandschutzbedarfsplan in der Revision V1.2 vom 04.04.2023 der Gemeinde Jahnatal, erarbeitet durch die Firma EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH aus Dresden. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Umsetzung zu beginnen.
Anlage: Brandschutzbedarfsplan in der Revision V1.2 vom 04.04.2023
Hinweis
Der Brandschutzbedarfsplan kann im Rathaus/Sekretariat zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Änderung der Bezeichnung Flächennutzungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, der Änderung zur Bezeichnung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ostrau - Zschaitz-Ottewig zu Flächennutzungsplan der Gemeinde Jahnatal zuzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung ortsüblich bekannt zu machen.
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Wechsel des Verfahrens Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt den Verfahrenswechsel des Bebauungsplanverfahrens von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB zu einem qualifizierten Bebauungsplan gem. §§ 8 ff. BauGB
Die Gemeinde Jahnatal beschließt aufgrund des Verfahrenswechsels die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.22 dahingehend.
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Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
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Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
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Billigung und Offenlegung Vorentwurf Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 14.03.2023 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.
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Billigung und Offenlegung Vorentwurf 1. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 14.03.2023 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.
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