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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse GR 04.04.2023

Gemeindeverwaltung Jahnatal

- Bürgermeister -

Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2023

Beschluss Nr. 59-59/2023

Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 07.03.2023 und Genehmigung, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 07.03.2023, öffentlicher Teil.

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Beschluss Nr. 60-60/2023

Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2016

1. Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2023 wie folgt festgestellt:

Ergebnisrechnung

Summe der ordentlichen Erträge

1.463.950,34 EUR

Summe der ordentlichen Aufwendungen

1.595.841,56 EUR

Fehlbetrag im ordentlichen Jahresergebnis

-131.891,22 EUR

Summe der außerordentlichen Erträge

18.242,52 EUR

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

6.973,45 EUR

Sonderergebnis

25.215,97 EUR

Gesamtergebnis

-106.675,25 EUR

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beträgt -131.891,22 EUR. Davon werden 131.891,22 EUR mit dem Basiskapital verrechnet.

Im Sonderergebnis wird der Überschuss in Höhe von 25.215,97 EUR ausgewiesen. Der Betrag wird mit dem Fehlebtrag verrechnet. Der Übertrag des Fehlbetrages des Sonderergebnisses auf Folgejahre beträgt zum 31.12.2016 286.269,10 EUR

Finanzrechnung

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-19.895,01 EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

46.394,95 EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-32.608,31 EUR

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

-6.108,37 EUR

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

-4.272,12 EUR

Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln

im Haushaltsjahr

-10.380,49 EUR

Vermögensrechnung (Bilanz)

Bilanzsumme

6.497.555,25 EUR

Anlagevermögen

6.253.564,41 EUR

Umlaufvermögen

243.454,83 EUR

darunter: liquide Mittel

60.312,88 EUR

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

536,01 EUR

Kapitalposition

4.374.948,04 EUR

darunter: Basiskapital

4.661.217,14 EUR

darunter: Rücklagen

0,00 EUR

darunter: Fehlbetrag Sonderergebnis

-286.269,10 EUR

Sonderposten

1.650.329,95 EUR

Rückstellungen

236.585,74 EUR

Verbindlichkeiten

235.691,52 EUR

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00 EUR

2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird zur Kenntnis genommen.

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Beschluss Nr. 61-61/2023

Annahme von diversen Spenden und Schenkungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Sachspenden bis zu einem Einzelwert von

maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von  —  534,43 EUR

laut nachfolgender Liste:

Litzke GmbH & Co. KG Rittmitz | Sachspende für Kita Kiebitz

Kinderwarnwesten und Sandspielzeuge  —  371,22 EUR

Partzsch Elektromotoren GmbH Döbeln | Sachspende

Aluminiumzuschnitt für Wandertafel Historikergruppe Burgberg Zschaitz  —  163,21 EUR

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Beschluss Nr. 62-62/2023

Annahme von diversen Spenden und Schenkungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von  —  1.720,00 EUR

laut nachfolgender Liste:

Vogt, Gudrun; Roßwein | Kita Ostrau

Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest

50,00 EUR

Hofgut Beutig; Sander | Kita Ostrau

Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest

500,00 EUR

Herzog, Isabel; Schmorren | Kita Ostrau

Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest

40,00 EUR

Agrar AG Ostrau | Kita Ostrau

Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest

100,00 EUR

Blochwitz, Carmen und Andreas | Kita Ostrau

Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest

50,00 EUR

LOS Leckortungs- und Bautrocknungsservice Stauchitz | Kita Ostrau

Spende für Vorschulkinder 2023 Zuckertütenfest

200,00 EUR

Kreissparkasse Döbeln | Spende für Wandertafel Historikergruppe Burgberg Zschaitz

780,00 EUR

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Beschluss Nr. 63-63/2023

Neufassung der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Jahnatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung den Brandschutzbedarfsplan in der Revision V1.2 vom 04.04.2023 der Gemeinde Jahnatal, erarbeitet durch die Firma EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH aus Dresden. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Umsetzung zu beginnen.

Anlage: Brandschutzbedarfsplan in der Revision V1.2 vom 04.04.2023

Hinweis

Der Brandschutzbedarfsplan kann im Rathaus/Sekretariat zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Beschluss Nr. 64-64/2023

Änderung der Bezeichnung Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, der Änderung zur Bezeichnung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ostrau - Zschaitz-Ottewig zu Flächennutzungsplan der Gemeinde Jahnatal zuzustimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung ortsüblich bekannt zu machen.

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Beschluss Nr. 65-65/2023

Wechsel des Verfahrens Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt den Verfahrenswechsel des Bebauungsplanverfahrens von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB zu einem qualifizierten Bebauungsplan gem. §§ 8 ff. BauGB

Die Gemeinde Jahnatal beschließt aufgrund des Verfahrenswechsels die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.22 dahingehend.

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Beschluss Nr. 66-66/2023

Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

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Beschluss Nr. 67-67/2023

Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

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Beschluss Nr. 68-68/2023

Billigung und Offenlegung Vorentwurf Bebauungsplan „Agri-Solarpark Ostrau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 14.03.2023 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.

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Beschluss Nr. 69-69/2023

Billigung und Offenlegung Vorentwurf 1. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“ in der Fassung vom 14.03.2023 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 14.03.2023 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.

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